Heiligenhaus. Der BUND wehrt sich gegen den Vorwurf von Landrat Thomas Hendele zum A44-Ausbau in Heiligenhaus: Was die Klage aus ihrer Sicht bezwecken soll.

Es ist ein munteres Hin und Her, seitdem der BUND Klage gegen den Änderungsfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der A 44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen eingereicht hat: Sowohl Bürgermeister Michael Beck als auch Landrat Thomas Hendele bedauerten diesen Schritt, betonten die bislang guten Gespräche zwischen beiden Parteien – und äußerten die Hoffnung, dass der Weiterbau dadurch dennoch nicht gefährdet werde. Das bestätigte jüngst auch die Bezirksregierung Düsseldorf. Nun wehrt sich der BUND jedoch gegen die Stellungnahme von Landrat Thomas Hendele, das Projekt werde torpediert.

So stellt Jürgen Lindemann vom BUND klar: „Herr Hendele stellt zu Recht fest, dass die Klage des BUND keine aufschiebende Wirkung hat. Dies weiß der BUND und hat es akzeptiert, weil Ziel der Klage nicht die Verhinderung der A 44 ist, sondern ein ausreichender Schutz gegen Extremwetterereignisse/Starkregen.“ Umso weniger passe dazu die „anschließende polemische Meinung des Landrates“, der BUND wollte das Projekt torpedieren. „Aber kein Wort von Herrn Hendele zum Schutz vor Extremwetterereignissen. Dabei ist es genau zwei Jahre her, dass die Überschwemmung im Ahrtal und in anderen Flüssen circa 180 Tote gefordert und schwere Zerstörungen angerichtet hat.“

BUND kritisiert die Stellungnahmen von Hendele und Parr

Auch im Kreis Mettmann sei es zu größeren Schäden gekommen. „Schon vergessen?“, stellt Lindemann die Frage an den Landrat. „In der örtlichen Politik offenbar, wenn es um den Straßenbau geht. Auch der Ex-Bundestagsabgeordnete Detlev Parr kritisiert den BUND harsch, ohne sich mit den Bedenken des BUND auseinanderzusetzen, dass unter anderem in Zeiten des Klimawandels und des zunehmenden Starkregens die Anforderungen an die Entwässerung höher als bisher sind.“

 Beim Hochwasser vor zwei Jahren war auch der Bahnhof Langenberg mit Wasser vollgelaufen.
Beim Hochwasser vor zwei Jahren war auch der Bahnhof Langenberg mit Wasser vollgelaufen. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

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Ja, eine Entwässerung der Autobahnen, durch die die Hochwassergefahr an Anger und Schwarzbach nicht vergrößert werde, sei machbar; der BUND habe entsprechende Vorschläge gemacht. „Aber es ist keine Kleinigkeit. Es erfordert umfassende – auch teure – Maßnahmen, die der Straßenbau bisher nicht ergreifen will. Es wird aber Zeit, dass endlich die Konsequenzen aus der Zunahme der Extremwetterereignisse auch bei der Straßenentwässerung gezogen werden.“

BUND sieht weiterhin eine Gefährdung im Bereich Überschwemmungen

Lindemann appelliert an die Beteiligten: „Landrat Hendele und Herr Parr würden dem Projekt und dem Schutz vor Hochwasser besser dienen, wenn sie diese Maßnahmen anmahnen würden statt Unverständnis über das Vorgehen des BUND zu äußern.“ Der BUND wolle verhindern, dass die betroffenen Flüsse durch Autobahnabwasser beeinträchtigt werden, dass Menschen durch Aquaplaning auf der Autobahn und Überschwemmungen im Bereich von Siedlungen gefährdet werden. Der BUND erhoffe sich vom Bundesverwaltungsgericht Vorgaben für den notwendigen Schutz bei Extremwetterlagen.

Das sagt die Bezirksregierung Düsseldorf

Die Klage, so hatte sich die Bezirksregierung kürzlich geäußert, ziele darauf ab, den Änderungsplanfeststellungsbeschluss – konkret das Deckblatt 3, in dem es um den Neubau des Regenrückhaltebeckens Brachter Straße in Ratingen gehe – für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären, erläuterte Beatrix Van Vlodrop aus der Pressestelle der Bezirksregierung. Sie sagt aber auch: „Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, so dass der Beschluss erst einmal grundsätzlich vollziehbar ist.“ Das deckte sich mit der Einschätzung von Landrat Thomas Hendele. Die Klagebegründung lag der Bezirksregierung Düsseldorf zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Dennoch werde der Vorgang bereits für das Bundesverwaltungsgericht vorbereitet, hieß es weiter.