Heiligenhaus. Schaden von 50.000 Euro: Das Feuer in der Asylunterkunft in Heiligenhaus soll der 40-Jährige selber gelegt haben. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Nach dem Brand in der Asylunterkunft an der Ludgerusstraße am Sonntag steht nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei fest: Der 40-Jährige Bewohner soll das Feuer vorsätzlich gelegt haben. Ihn konnten Polizeibeamte noch am Sonntag verhaften – während er in einer Bäckerei an der Hauptstraße randalierte.

In dem städtischen Übergangswohnheim hatte die Brandmeldeanlage gegen 12.15 Uhr ausgelöst, die Feuerwehr Heiligenhaus rückte sofort aus und löste parallel Sirenenalarm aus. Die Einsatzkräfte konnten den Brand im Erdgeschoss des Hauses jedoch zügig löschen und damit eine weitere Ausbreitung des Feuers auf das restliche Gebäude erfolgreich verhindern.

Keine Personen wurden verletzt

Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei waren am Sonntag vor Ort.
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei waren am Sonntag vor Ort. © Unbekannt | Feuerwehr Heiligenhaus

Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden. Der 40-jährige Bewohner des Zimmers war zum Einsatzzeitpunkt jedoch nicht vor Ort und wurde vermisst. Das vom Feuer unmittelbar betroffene Zimmer, aber auch weitere Teile des Gebäudes wurden durch den Brand zumindest vorübergehend unbewohnbar. Das Ordnungsamt der Stadt kümmerte sich deshalb um die betroffenen Bewohner und sorgte für Ersatzwohnraum.

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Schon im Zuge erster polizeilicher Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass das Feuer vom verschwundenen 40-jährigen Bewohner des Zimmers vorsätzlich verursacht wurde, bevor dieser die Unterkunft fluchtartig verließ. Der Gesuchte konnte noch am gleichen Tag, gegen 14.15 Uhr, an der Hauptstraße angetroffen und festgenommen werden, als er dort in einer Bäckerei randalierte und deshalb die Polizei um Hilfe ersucht wurde.

Beschuldigter sitzt in Untersuchungshaft

Bei den weiteren Untersuchungen von Brandexperten des Kommissariats 11 erhärtete sich der Verdacht der vorsätzlichen Brandlegung. Die Kriminalpolizei leitete deshalb ein Strafverfahren ein. Unter dem Tatvorwurf der vorsätzlich schweren Brandstiftung wurde der 40-jährige Festgenommene am Montag einem Haftrichter vorgeführt, welcher die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten anordnete. Angaben zu einem konkreten Motiv der Tat gibt es aktuell noch nicht. Der im Übergangswohnheim entstandene Gebäude- und Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen der polizeilichen Brandexperten auf mindestens 50.000 Euro.