Hattingen. Darf ein Grundstücksbesitzer einen Wanderweg in Hattingen einfach absperren? Bürger sind empört: Der Weg ist offizieller Teil des Pingenwegs.
Wer ist denn nun vom rechten Pfad abgekommen? Der Ärger um einen gesperrten Wanderweg an der Straße Am Ruhr in Hattingen hält an.
Der Weg führt über ein Privatgrundstück in Bredenscheid. Dessen neuer Eigentümer hat ein Tor anbringen lassen, das Spaziergänger kein Durchkommen mehr ermöglicht. Laut Stadt ist das rechtens. Andere Stimmen sagen aber: Ein ausgewiesener, offizieller Wanderweg darf nicht einfach gekappt werden.
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So argumentiert zum Beispiel der Sauerländischen Gebirgsverein (SGV), der im Auftrag der Unteren Natuschutzbehörde des EN-Kreises die offiziellen Wanderwege in Hattingen kennzeichnet. „Ein Grundstücksbesitzer kann diese nicht einfach willkürlich absperren“, so dessen Vorsitzender Klaus Plümel. In den letzten Jahren würden aus diesen Gründen immer mehr Reit- oder Wanderwege verschwinden.
„Die Stadt hat sich an der Nase herumführen lassen“
Ein Negativbeispiel sei der Wanderweg An der Kost, der im Jahr 2020 von einem Privateigentümer abgesperrt wurde. Die Stadt hat letztlich einen neuen Weg eröffnet, der alte ist nicht mehr existent. „Das war ein Unding“, sagt Plümel. „Die Stadt hat sich an der Nase herumführen lassen. Der Eigentümer hat für seine Tat noch nicht einmal ein Bußgeld zahlen müssen!“
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Droht nun ein ähnlicher Fall? Parallel zur Elfringhauser Straße führt in Bredenscheid ein Wanderweg bis ins Wodantal. Dort gibt einen Abzweig zur Straße Am Ruhr und dem angrenzenden Wohngebiet mit Habichtstraße und Lichtenbruch. Jener Abzweig verläuft wenige Meter über Privatgelände. Jahrzehnte liefen viele Bredenscheider so ins Grüne - bis das Haus nun offenbar den Besitzer gewechselt hat. Der neue Eigentümer hat Tor und Zaun gezogen und ein „Kein Durchgang“-Schild aufgehängt. Zuständig für den Wanderweg ist in diesem Bereich die Stadt Hattingen. Die sagt: „Die Entscheidung ist rechtens“ und nimmt sie hin.
Mit einer Raute als Wanderweg ausgewiesen
Anzeichen, dass Wanderer in dem Waldstück nicht erwünscht sind, gibt es viele: Mehrfach hängen gelbe Schilder an den Bäumen, die warnen: „Privatweg - Betreten und Befahren auf eigene Gefahr.“ Der Abzweig zum Wohngebiet ist außerdem mit einem Baumstamm versperrt - man sieht aber, dass viele Fußgänger einfach einen Schlenker drumherum gehen. Was man aber auch sieht: Die Strecke - und zwar auch die Abzweigung - ist mit einer Raute als Wanderweg ausgewiesen.
Laut Wanderer Ulrich Fischer handelt es sich um den „Bezirkswanderweg des Sauerländischen Gebirgsvereins, gekennzeichnet mit der Raute 8, auch Pingenweg genannt, der von Essen nach Sprockhövel verläuft“. Auf der Karte OpenStreetMap kann man zum Beispiel deutlich sehen, wie die empfohlene Wanderroute über den Abzweig verläuft. Nicht nur Ulrich Fischer, auch andere wanderfreudige Menschen aus Hattingen haben sich in der Redaktion gemeldet. Ihr Anliegen: „Leider wurden in der Vergangenheit in Hattingen etliche Wanderwege zu unrecht gesperrt und seitens der Stadt Hattingen leider nichts unternommen!“
Grundstücksbesitzer umgehen Vorschriften
Vor dem eigenmächtigen Vorgehen mancher Grundstücksbesitzer kapitulieren viele Kommunen. Kurios ist ein Fall aus Velbert-Langenberg von 2023, der sogar vor dem Bundesverwaltungsgericht landete: Trotz eines rechtskräftigen Urteils, dass der Wanderweg A1/A3 über ein Privatgrundstück führen darf, tauchte plötzlich ein Schild auf, das Wanderer mit dem Verweis auf „Privatgrund“ auf eine alternative Route umleitet.
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Prominentester Fall ist wohl die Winkelsmühle – idyllisch im Tal der Düssel nahe Mettmann. Über das Grundstück führte einst der öffentliche Wanderweg A1, der zu einer „Entdeckerschleife“ des Neanderlandsteigs wurde. Die Zahl der Wanderer stieg sprunghaft an, so dass die Eigentümer den Durchgang kurzerhand sperrten. Nachdem juristisch entschieden worden war, dass die Eigentümer Spaziergänger zulassen müssen, so lange der Weg existiert, wurde kurzerhand ein hoher Gitterzaun samt Baustellen-Schild aufgestellt, ein Garten angelegt und der Weg damit faktisch beseitigt.
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