Hattingen. Es gab einen Verdacht – und dann lockte das LKA einen Mann aus Hattingen auf die falsche Fährte. Mit diesem Trick überführte ihn eine Polizistin.

Ausgetrickst von der Polizei: Wie ein Mann aus Hattingen dem LKA in die Falle ging – und welche Folgen das für ihn nun hatte.

+++ Sie wollen keine Nachrichten mehr aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++

Geständig war er, gab die Vorwürfe in der Anklageschrift zu: Angeklagt war der 69-Jährige vor dem Amtsgericht Hattingen, der im Jahr 2023 zwischen dem 19. und 21. April vermeintlich mit einem Kind gechattet und es aufgefordert hat, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Was er nicht wusste: Das Profil der angeblich Zwölfjährigen hatte eine 29-jährige Polizistin angelegt, die beim Landeskriminalamt in Düsseldorf arbeitet.

 Datenträger bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei eine Anzahl von Datenträgern und Festplatten gefunden. Viele waren unauffällig, auf einer Festplatte aber wurde sie fündig. Da waren eindeutig kinderpornografische Inhalte zu sehen. Der Angeklagte ließ durch seinen Anwalt Henner Sentner gleich zu Beginn mitteilen, dass er auf die Rückgabe der Geräte verzichtete.

Lesen Sie auch:

Der Fund der kinderpornografischen Fotos konnte ohnehin nicht bestritten werden, aber auch den Chat mit der vermeintlich Zwölfjährigen bestritt der Rentner nicht. Er ließ aber durch seinen Anwalt erklären, dass er davon ausgegangen sei, dass es sich um ein Rollenspiel von Erwachsenen gehalten habe. Gehört wurde dann lediglich die Polizistin, die das Profil angelegt hatte. Auf die übrigen Zeugen verzichtete das Gericht, weil der Angeklagte geständig war.

Verteidiger mit dem Antrag des Staatsanwalts einverstanden

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Als entlastend sah er das Geständnis an und dass der 69-Jährige nicht vorbestraft ist. Allerdings wurde ihm erschwerend zur Last gelegt, dass er den Chat mit dem vermeintlich zwölfjährigen Mädchen gesucht hatte und man kinderpornografische Bilder gefunden hat.

>>> Hier gibt es noch mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel

Henner Sentner sah für seinen Mandanten auch dieselben entlastenden Argumente. „Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen“, erklärte er, führte dann aber noch aus, dass der Angeklagte ja gedacht habe, es handelt sich um einen „erotischen Austausch zwischen Erwachsenen“. Mit dem Strafmaß, das der Staatsanwalt gefordert hatte, war er einverstanden.

Das Landeskriminalamt in Düsseldorf geht gezielt gegen Verdachtsfälle von Kinderpornografie vor. So auch in diesem Fall in Hattingen.
Das Landeskriminalamt in Düsseldorf geht gezielt gegen Verdachtsfälle von Kinderpornografie vor. So auch in diesem Fall in Hattingen. © dpa | David Young

Ungeklärt und unberücksichtigt blieb in der gesamten Verhandlung, dass es bei dem Hattinger noch eine Festplatte gibt, die noch nicht entschlüsselt wurde. Das Schöffengericht zog sich über eine halbe Stunde zur Beratung zurück. Richter Johannes Kimmeskamp verkündete für das Schöffengericht das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf eine Bewährungszeit von drei Jahren wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und Besitzes von kinderpornografischen Bildern.

Rentner muss auch 1080 Euro ans Friedensdorf zahlen

Außerdem muss der Rentner 1080 Euro in Raten von 30 Euro pro Monat an das Friedensdorf in Oberhausen bezahlen. Seine monatlichen Einkünfte gab der Angeklagte mit 700 Euro an. Überprüft werden die Angaben der Angeklagten über deren Einnahmen in der Regel nicht. Der Richter führte weiter aus, dass es wenig glaubhaft ist, dass der Angeklagte wirklich von einem Rollenspiel auf der Plattform ausgegangen sei.

>>> Folgen Sie unserer Redaktion hier auf Instagram unter auf Facebook – hier finden Sie uns!

Bei dem Urteil habe das Gericht sehr wohl berücksichtigt, dass der Mindeststrafrahmen vor einiger Zeit heruntergesetzt wurde. Aber der Angeklagte habe den Chat mit einer angeblich Zwölfjährigen gesucht und außerdem kinderpornografische Bilder gehabt. Das wiege schon schwer.

Das Urteil wurde vom Angeklagten und auch vom Verteidiger noch im Gerichtssaal angenommen, sodass es direkt rechtskräftig wurde.