Hattingen. Sie haben wieder zugeschlagen: Zwei Brüder aus Hattingen sind auf einen 17-jährigen Schüler losgegangen. Jetzt ist klar, was passiert ist.

Vorbestraft sind sie beide: die Brüder A. und Y. aus Hattingen. Jetzt standen sie wieder vor Gericht. Wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. „Die beiden Brüder meinen, das Recht selbst in die Hand nehmen zu müssen. Die Mutter hat sich bei ihren Schilderungen verstrickt, es gab hier Absprachen“, sagte Richter Johannes Kimmeskamp am Ende.

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So viele Zeugen wie selten hatte das Gericht einbestellt. Alleine sechs aus der Familie der beiden Angeklagten, dann noch weitere Polizisten, den 17-jährigen Geschädigten und dessen Verwandte.

Die Angeklagten sollen am 4. September 2022 einen 17-jährigen, der auf einer Bank saß und auf den Schulbus wartete, um kurz nach 7 Uhr am Busbahnhof abgepasst haben. Dann zogen sie ihn in eine Ecke, einer der Brüder hielt ihn fest, der andere verpasste ihm Tritte gegen die Hüfte und Schläge ins Gesicht. So lautete die Anklage und so bestätigte im Urteil Richter Johannes Kimmenskamp den Verlauf.

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Die beiden Brüder aber bestritten die Vorwürfe. Das könnte schon deshalb nicht sein, weil sie zur angegebenen Zeit gar nicht in Hattingen waren, sondern bei ihrem Onkel in Dortmund. Da seien sie zwei Tage lang geblieben und hätten ihm die Wohnung angestrichen. Diese Version tischten auch bei allen Befragungen die anderen Familienmitglieder auf.

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Richter Kimmeskamp wies darauf hin, dass sie bei dem Verwandtschaftsverhältnis auch schweigen dürften und sich zu der Sache nicht äußern müssen. Aussagen wollten sie aber.

Vorfall an der Schule des Geschädigten

Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass es in der Schule, zu der eine Schwester der Angeklagten, aber auch der Geschädigte gehen, zu einem Vorfall gekommen war. „Ich hatte meine Kappe vergessen, als ich in den Klassenraum ging. Die wollte ich wiederholen und hab die Türe ziemlich schnell aufgemacht. Dabei hab ich die Schwester der beiden Brüder getroffen. Daraufhin hat sie mich beleidigt und ich habe zurück beleidigt“, schilderte der 17-Jährige den Vorfall.

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Später gab es ein Gespräch zwischen der Mutter des Geschädigten und dem Vater der beiden Angeklagten. Eigentlich schien alles bereinigt. Dann aber nahmen die Brüder, wie der Richter sagte, das Recht selbst in die Hand und verprügelten den Schüler. „Eine Bestrafungsaktion“, stellte der Richter fest. Die Gewissheit für das Gericht brachte dann einerseits der kleine Bruder des 17-Jährigen, der die Prügelei mitangesehen und einen der Täter wiedererkannt hatte. Der Vater sagte aus, dass er von einem Mann auf dem Markt angesprochen und gefragt wurde, ob man die Angelegenheit zwischen den Familien – also ohne Justiz – regeln könne. Das lehnte der Vater ab.

Das Urteil lautete: Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe für A. und zwar ohne Bewährung, zehn Monate für Y. mit Bewährung. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden