Hattingen. Wegen Nachstellungen gegen die Ex-Freundin ist ein 29-Jähriger angeklagt. Doch am Amtsgericht Hattingen geht‘s vor allem um deren Liebesleben.
Über eine Dating-Plattform lernten der 29-Jährige und eine jetzt 24-jährige Studentin sich 2022 kennen und kurze Zeit später auch lieben. „Wir wurden sehr schnell ein Paar, ich bin dann in ihre Hattinger Wohnung eingezogen“, schilderte der junge Mann die Anfänge der Beziehung. Nun endete diese vor Gericht. Details.
Wegen Nachstellung musste sich der Angeklagte dabei am Amtsgericht Hattingen verantworten, was nach dem Gewaltschutzgesetz eine Straftat ist.
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Viel Zeit hat der 29-Jährige damals mit der jetzt 24-Jährigen verbracht. Bei einem Ausflug war ihr Handy in seiner Nähe und ihm fiel eine App auf, die er bis dato nicht kannte. Er googelte und fand eine ihm unbekannte Dating-App, auf der er ihr Profil entdeckte. Darüber diskutierten die beiden, und sie erklärte, dass sie Dates mit Männern normalerweise ein- bis zweimal im Monat hatte. Das habe sie aber eingestellt, als die beiden zusammengekommen seien, sagt sie nun vor Gericht.
Nach der Trennung wurde Beziehung für kurze Zeit wieder aufgenommen
Damals gab es indes erstmals eine Trennung, weil „ich damit nicht klarkam“, sagt der Angeklagte. Für kurze Zeit wurde die Beziehung dann aber wieder aufgenommen.
Einmal, als die beiden die Cranger Kirmes besuchten, habe sie so viel Alkohol getrunken, dass ihr während der Fahrt schlecht wurde. „Ich musste dann anhalten, weil sie Taschentücher brauchte, die sich in ihrer Tasche befanden. Ich habe ihr dann die Tasche entgegengeschleudert, das gebe ich zu. Weil ich wirklich sauer war, dass sie sich so betrunken hatte“, sagt der Angeklagte. Geschlagen oder getreten, so wie die 24-Jährige es behauptete, habe er sie aber nicht.
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Immer wieder sorgte damals das Thema „Dating mit anderen Männern“ für Zündstoff in der Beziehung. Er war wohl bei einem Treffen mit ihr und ihrer Freundin an eine spezielle Liste gekommen. „Da waren Treffen an jedem oder jedem zweiten Tag aufgezeichnet. Sex im Park, Sex an ganz unterschiedlichen Orten. Auch, was an Geld bezahlt wurde, war nachzulesen. Ich nahm immer mehr Alkohol zu mir, auch mein Drogenkonsum stieg immens“, sagt der Angeklagte. Ein Liebhaber beschrieb sogar detailliert die Praktiken der beiden. Alles zu viel für ihn.
In der Spitze 80 Anrufe an einem einzigen Tag
Aber auch mit der erneuten Trennung kam er nicht klar. Rief sie pausenlos an. „Wo bist du, was machst du?“ Die Spitze seien 80 Anrufe an einem einzigen Tag gewesen. Wenn du dich nicht meldest, werde ich das alles weitererzählen, hatte er gedroht.
Als er dann merkte, dass sein Drogenkonsum immer schlimmer wurde, habe er selbst die Reißleine gezogen und sich in Behandlung begeben. „Jetzt bin ich genau seit einem Jahr und sechs Tagen in einer neuen Beziehung“, teilt er dem Gericht zudem mit. Er hat mittlerweile auch seinen Master gemacht und arbeitet.
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Sichtbar sauer ist der Anwalt der jungen Frau, die als Nebenklägerin auftritt. Deren Privatleben vor Gericht in epischer Breite zu besprechen, sei nicht notwendig gewesen. „Das hat ja mit dem strafbaren Verhalten Ihres Mandanten nichts zu tun“, entgegnete er der Anwältin des Angeklagten.
Schmerzensgeld von 3000 Euro, das der Angeklagte an die Studentin zahlen muss
Schließlich einigen sich Staatsanwalt, Richter, die Anwälte, der Beschuldigte und die junge Frau auf ein Schmerzensgeld von 3000 Euro, das der Angeklagte an die Studentin zahlen muss. „Wenn Sie das Geld in regelmäßigen Raten bezahlt haben, wird das Verfahren eingestellt“, sagt Richter Johannes Kimmeskamp in seinem Schlusswort an den Angeklagten.