Hattingen. Mitten in der Nacht fährt ein Mann in Hattingen umher, rast mit Motorengeheul auf der Ruhrallee auf einen Polizisten zu. Was ist passiert?
Alkoholisiert und ohne Führerschein ist der junge Mann in Hattingen mit dem Auto unterwegs, mit heulendem Motor befährt er unter anderem den Gewerbe- und Landschaftspark Henrichshütte. Als ein Polizeibeamter ihn dann per Licht- und Handzeichen auffordert, zur Kontrolle anzuhalten, gibt er noch mal richtig Gas.
So schildert Staatsanwältin Elisa Haering im Prozess am Schöffengericht in Hattingen in Kurzform das, was sich in den frühen Morgenstunden des 18. Juni 2023 im Bereich der Ruhrallee abgespielt hat.
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Zahlreiche Delikte werden dem heute 24-Jährigen dabei zur Last gelegt, laut Anklageschrift steht neben Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Raum. Und auch der Urkundenunterdrückung, so die Anklage, habe sich der junge Hattinger schuldig gemacht.
Das Kennzeichen vorne am Auto schraubte der Angeklagte aus Hattingen damals ab
Denn nach der Flucht vor der Polizeikontrolle fuhr er nach Hause, stellte das Auto einer früheren Freundin des Vaters auf einem Parkplatz auf der Nähe ab - das hintere Nummernschild verdeckte dort zwar ein Busch, das Kennzeichen vorne indes schraubte der Angeklagte damals ab - wohl aus Angst vor einer möglichen Entdeckung. Was indes aufgrund cleverer Tüftelei der Polizei misslang. Schon wenig Stunden nach der Tat war der Täter ermittelt.
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Vor Gericht legt der 24-Jährige - wie schon alsbald nach dem Vorfall auf der Polizeiwache - ein umfassendes Geständnis ab. „Ich habe an dem Abend etwas getrunken, weil ich nicht wusste, was ich machen sollte“, sagt er. „Ein bisschen Whiskey und ein paar Bierchen.“ Schließlich sei er dann „auf die glorreiche Idee“ gekommen, mit dem auf dem damals noch auf die Freundin seines Vaters zugelassenen Golf GTI loszufahren.
„Ich habe Angst bekommen. Kein Führerschein, Alkohol am Steuer, das darf man ja alles nicht“
Als er auf der Ruhrallee den Polizisten wahrnimmt, der ihn zum Anhalten auffordert, „hab‘ ich Angst bekommen. Kein Führerschein, Alkohol am Steuer, das darf man ja alles nicht“. Vollgas habe er dann gegeben, der Polizist habe zu jenem Zeitpunkt noch „mittig auf der Straße gestanden“. Er sei „auf den zu. Aber ich wollte den nicht verletzen, ich hätte eine Vollbremsung gemacht, wenn der nicht weggesprungen wäre“, beteuert der sichtlich mitgenommen aussehende Angeklagte.
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Doch eine Vollbremsung; das wird im weiteren Verlauf der Verhandlung klar; hätte wohl nicht gar mehr gereicht, um einen Unfall zu verhindern. So sagt es der Polizist (31), dem sich der Golf GTI in jener Juni-Nacht rasant nähert. Und so legen es auch Fotos aus dem Polizeivideo, das damals bei dem Einsatz entstanden ist, nahe.
Schon von weitem, so der Beamte, hätten er und sein Kollege, damals im Gewerbegebiet zu Verkehrskontrollen unterwegs, das Motorengeräusch des Golf GTI gehört, und als er den Angeklagten dann zum Anhalten zwecks Tuningskontrolle aufgefordert habe, habe dieser „keine Anstalten gemacht, anzuhalten. Er habe sich dann selbst in Sicherheit bringen müssen - „gefühlt bin ich gesprungen“. Sein Kollege (22) aber sagt, der 31-Jährige habe „zwei, drei schnelle Schritte“ zur Seite gemacht. Und der 31-Jährige sagt noch: „Es war knapp.“
Angeklagter aus Hattingen entschuldigt sich bei den Polizisten
Er bereue die Tat bis heute, wendet sich der Angeklagte an beide Polizisten, „ich möchte mich aufrichtig bei Ihnen entschuldigen. Zum 31-Jährigen sagt er zudem: „Ich wollte Sie auf keinen Fall verletzen.“
Am Ende kommt der bislang nicht vorbestrafte Hattinger mit einer einjährigen Freiheitsstrafe davon, zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Das Schöffengericht sieht die Anklagepunkte eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte als bewiesen an. Nach dem noch im Gerichtssaal rechtskräftig werdenden Urteil darf der 24-Jährige zudem die nächsten eineinhalb Jahre keinen Führerschein erwerben und er muss 2000 Euro an die Polizeistiftung „David und Goliath“ zahlen. „Ich werde“, versichert der 24-Jährige, „keine Straftaten mehr machen.“