Hattingen. Hoch her ging es jetzt bei einem Prozess gegen einen Angeklagten, der auch in Hattingen Einbrüche verübt haben soll. Was er selbst dazu sagte.

20 Wohnungseinbrüche zwischen 2015 und Anfang 2018 werden einem mutmaßlichen Serieneinbrecher vorgeworfen, auch in Hattingen lagen einige Tatorte. Vor dem Landgericht Bochum bezeichnete der Angeklagte die Opfer der Taten indes als Betrüger. „Die Aussagen der Geschädigten beruhen auf Betrug.“ Das ließ sich Richter Markus van den Hövel nicht bieten: „Bevor man wilde Vorwürfe gegen Einbruchsopfer erhebt, sollte man mal nachdenken. Das ist eine unglaubliche Unverschämtheit, eine Frechheit!“

Fast immer wurde eine Scheibe eingeschlagen, um in das Objekt zu gelangen

Bei den meisten Einbrüchen wurde eine Scheibe eingeschlagen. Die Beute bestand aus Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von rund 75.000 Allein in der Haarholzstraße betrug der Gesamtbeutewert mehr als 30.000 Euro.

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Der Familienvater (verheiratet, ein vierjähriger Sohn) war im vorigen April aus seiner Heimat Albanien nach Deutschland eingereist. Weil die Kripo aber DNA-Spuren an den Tatorten entdeckt hatte, die ihm zugewiesen wurde, wurde er namentlich gesucht – und an der Grenze festgenommen. Seitdem sitzt er in U-Haft. Schon früher – und auch innerhalb des Tatzeitraum – war er in Deutschland gewesen und hatte als Bauhelfer gearbeitet – schwarz, wie er sagte.

Angeklagter: Deutsche Justiz habe Vorwürfe gegen ihn „grundlos hinzugedichtet“.

Zum Prozessauftakt beschwerte er sich massiv über die deutsche Justiz. „Ich weiß nicht, warum man mir diesen Prozess macht und dieses Spiel mit mir gespielt wird.“ Wegen derselben Vorwürfe werde ihm zurzeit in Albanien, in Tirana, der Prozess gemacht – in Abwesenheit. Im Oktober solle das Urteil fallen. Deshalb sei er dem deutschen Gericht keine Rechenschaft mehr schuldig und „wie ein Unschuldiger“ zu behandeln.

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„Das ist illegal, was hier mit mit passiert.“ Die deutsche Justiz habe Vorwürfe „grundlos hinzugedichtet“ und alles durcheinander geworfen. „Die Anklage ist katastrophal. Das hätte ich vom deutschen Staat nicht erwartet.“

Deutsches Gericht ist in jedem Fall zuständig

Der Richter wies ihn aber mehrfach darauf hin, dass ein deutsches Gericht zweifelsfrei zuständig sei für die Aufklärung und gegebenenfalls Verurteilung der Taten. Zu dem Verfahren in Albanien könne er nichts sagen, weil er es nicht kenne. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft konnte in der Sitzung nichts dazu sagen, ob bzw. welche Kontakte es zwischen den Anklagebehörden beider Länder gegeben habe. Zumindest einige Tatvorwürfe wies er zum Prozessauftakt zurück. Zu den anderen sagte er noch nichts.

Der Prozess wird fortgesetzt.