Hattingen. In ganz Hattingen schneit‘s (9.1.), im Hügelland gibt es bereits eine rodeltaugliche Schneedecke. Diese Pflichten gelten für Bürgerinnen und Bürger.

Erster Schnee im Jahr 2025: Während sich viele in Hattingens Innenstadt über eine hauchzarte weiße Schicht freuen, könnte im Hügelland schon bald der Schlitten herausgeholt werden. Die Stadt räumt die Straßen, auch Bürgerinnen und Bürger haben bei Schnee und Eis Räumpflichten.

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Für viele ist es Jahr für Jahr ein Aufreger: Die Bürger dürfen kein Streusalz bei Schnee und Eis verwenden, die Stadt hortet es indes für einen Wintereinbruch.

Das Salzlager am Walzwerk ist zumeist mit 1200 Tonnen Streusalz für die kalten Nächte dieser Woche und einen größeren Wintereinbruch gerüstet. Insgesamt können neun Streufahrzeuge und zehn Handstreukolonnen zum Kampf gegen Glätte und Schneemassen ausrücken. Im Hügelland sind zwei Landwirte mit ihren Traktoren unterwegs.

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Die Stadt weist darauf hin, dass sie nicht verpflichtet sei, alle Straßen zu räumen – „sondern nur die, die verkehrswichtig und gefährlich sind“. Manche Straßen werden gar nicht abgefahren. Landes- und Kreisstraßen, wie etwa Bredenscheider Straße oder August-Bebel-Straße, würden nur in den Ortsdurchfahrten von der Stadt freigeräumt. Für die restlichen Strecken ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Im Hügelland sorgen die beiden Landwirte für freie Straßen – das hat in den vergangenen Jahren immer gut funktioniert.

Der Schnee muss weg – wie hier im Februar dieses Jahres an der Blankensteiner Straße: Werktags müssen die Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr freigeräumt sein, sonntags zwischen 9 und 20 Uhr.
Der Schnee muss weg – wie hier im Februar dieses Jahres an der Blankensteiner Straße: Werktags müssen die Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr freigeräumt sein, sonntags zwischen 9 und 20 Uhr. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Das müssen Bürgerinnen und Bürger beachten

Was Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst indes beachten müssen: Werktags müssen die Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr freigeräumt sein, sonntags zwischen 9 und 20 Uhr. Heißt: ­Gegebenenfalls müssen Eis und Schnee auf den Bürgersteigen mehrfach am Tag auf einer Breite von 1,50 Meter entfernt werden.

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Empfehlung: Erst streuen, wenn die Flächen mit einem Schneeschieber geräumt wurden. Und dann sollte mit einem abstumpfenden Mittel wie etwa Sand oder Granulat gestreut werden.

Infoblatt „Hattingen hat den Winter im Griff“

Die Stadt weist in ihrem Infoblatt „Hattingen hat den Winter im Griff“ explizit darauf hin, dass im Rahmen der Winterreinigungspflicht (Paragraph 3, Absatz 2 der Straßenreinigungssatzung) das Benutzen von Salz grundsätzlich verboten ist. Salz schädige „in hohem Maße Pflanzen und Bäume, verursacht Korrosion an Fahrzeugen und Bauwerken, deshalb: salzfreies abstumpfendes Streugut (Granulat-, Sand- oder Splittmischung) manuelle Schneeräumung mit Schaufel und Besen (Salz nur ausnahmsweise bei Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Steigungen“.

Hattingens Straßen in drei Räumstufen eingeteilt

Die Stadt Hattingen teilt mit, dass ihre Straßen in drei Stufen eingeteilt sind, die vom Winterdienst nacheinander abgefahren werden.In der ersten Stufe sind die Hauptverkehrsstraßen und etwaige Steilstücke zusammengefasst. Zur zweiten Stufe gehören unter anderem die Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen. In der dritten Stufe schließlich rangieren je nach Gefährlichkeit die Anliegerstraßen sowie untergeordnete Straßen. Bei starkem, andauernden Schneefall sei es teilweise allerdings nur möglich, die Straßen der „Stufe 1“ zu räumen, erklärt die Stadtverwaltung.

Wohin aber mit dem Schnee? „Nach Möglichkeit auf das eigene Grundstück, in den Vorgarten“, erklärt die Stadtverwaltung. „Ansonsten soll Schnee auf der Gehwegseite, die zur Fahrbahn grenzt, gelagert werden und zwar so, dass der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr so gering wie möglich gefährdet und behindert wird.“ Auf der Straße versperren Schneeberge Müll- oder Rettungsfahrzeugen den Weg.

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