Hattingen. Wer Haus und Grund besitzt, muss Grundsteuern zahlen. Jetzt steht eine Reform an. Was auf Zehntausende Eigentümer in Hattingen zukommt.
Wer Eigentum besitzt – Haus, Grundstück oder beides – zahlt dafür Grundsteuer. Mieter sind über ihre Nebenkosten an den Ausgaben beteiligt. Jetzt steht nach einem höchstrichterlichen Urteil eine Reform der Grundsteuer bevor. Die Folgen werden die Menschen in ihren Portemonnaies spüren. Doch der Reihe nach.
Was steht den Besitzern ins Haus?
Häufig wird von einer zweiten Steuererklärung gesprochen. Der fachliche richtige Begriff lautet im Verwaltungsdeutsch „Feststellungserklärung für die Berechnung der Grundsteuer.“ Im Kern geht es darum, dass Besitzer von Haus und Grund den Finanzämtern eine Reihe von Merkmalen zu Gebäuden und Grundstücken mitteilen sollen. „Wir werden Bürger unterstützen“, betont Olaf Heeke, Leiter der Hattinger Finanzbehörde. Ihnen sende man die Daten zu, die dem Amt für das Eigentum bereits vorliegen, beispielsweise ein erforderliches Aktenzeichen oder die Größe des Grundstückes.
Aber diese Angaben reichen nicht aus?
Das kommt darauf an. Nach Worten von Heeke sind auf jeden Fall Angaben zu Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr des Hauses und der Art des Grundstücks notwendig. Mit Letzterem ist gemeint, ob es beispielsweise Wohnzwecken dient oder landwirtschaftlich genutzt wird.
Wenn der Eigentümer aber weder vom Finanzamt alle notwendigen Daten bekommt und sie auch nicht in seinen Akten hat, was dann?
Auch hier beruhigt Heeke die Bürger. Sollten die Angaben nicht vollständig vorliegen oder nicht auffindbar sein, werde das Finanzamt auch in solchen Fällen weiterhelfen. Zudem sei jetzt schon die Seite www.grundsteuerreform.de eingerichtet, die viele Informationen und Links enthalte. „Die Inhalte auf der Webseite werden laufend aktualisiert.“ Ferner können sich Bürger auch an eine Telefonhotline wenden, die in Kürze ans Netz gehe. Ratsam ist es selbstverständlich, sich mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen oder sich einen zu suchen.
Müssen Hauseigentümer, die Wohnungen vermieten, auch die Höhe der Mieten angeben?
Nein, das ist nicht erforderlich. Bei der Neuberechnung wird die Höhe der durchschnittlichen Nettokaltmiete angesetzt, sagt Heeke. „Die ist gesetzlich vorgegeben.“
Wie sieht der zeitliche Fahrplan aus?
Die Eigentümer müssen die Erklärungen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober ausfüllen, die Hotline wird ab laut Finanzamt ab April freigeschaltet.
Wie funktionieren Ausfüllen der Unterlagen und der Versand?
Das geschieht digital über das Finanzamt-Programm Elster. Viele Bürger machen davon schon für ihre Einkommensteuererklärung Gebrauch, erläutert Heeke. Wer noch keinen Zugang habe, könne sich entsprechend registrieren. In Ausnahmefällen akzeptiere die Behörde auch noch Papiervordrucke.
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Was passiert mit den eingereichten Daten?
Der so genannte Einheitswert von Haus und Grundstück wird neu ermittelt. Er wird für die Festsetzung der Grundsteuer herangezogen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich die bisherigen und jahrzehntealten Berechnungen gekippt und neue gefordert.
Müssen sich jetzt Eigentümer und Mieter auf höhere Grundsteuern einstellen?
Darauf sei derzeit noch keine eindeutige Antwort möglich, sagt Peter Oberdellmann, Vorsitzender von Haus & Grund in Hattingen. Die Grundsteuer sei für die Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle. Das Gesamtaufkommen solle sicherlich in der Höhe auch bleiben. In Hattingen hat die Grundsteuer im vergangenen Jahr rund rund 15,3 Millionen Euro in die Stadtkasse gespült.
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Was bedeutet das schlussendlich?
Es wird finanziell betrachtet Gewinner und Verlierer geben, für andere wiederum ändert sich kaum etwas. Ziel ist es, den eigentlichen Wert der Häuser abzubilden.