Hattingen. Die Grundsteuer wird ab 2025 neu berechnet. Die Stadt Hattingen verschickt hierzu gerade ein Merkblatt. Zuständig ist sie am Ende aber nicht.

Im Jahr 2025 steht die Grundsteuer-Reform ins Haus – ab dann gelten andere Grundlagen für die Berechnungen der Bescheide. Die Stadt Hattingen startet jetzt mit einer Informationskampagne dazu.

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In diesem Jahr versendet die Verwaltung zusammen mit den Grundbesitzabgabenbescheiden für das Jahr 2022 ein Merkblatt der Finanzverwaltung. Mit diesem Flyer werden alle Grundsteuerpflichtigen darüber informiert, dass aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf und für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden müssen.

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Zuständig ist das Finanzamt

Die Stadt Hattingen weist darauf hin, dass für die Bewertung ausschließlich das Finanzamt zuständig ist. Alle Grundsteuerpflichtigen werden im Laufe des Jahres 2022 deshalb von dort aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundbesitzes zu erklären.

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Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz sollen sich somit bei Bewertungsfragen direkt an das Finanzamt wenden. Ab April soll beim Finanzamt für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline geschaltet werden.

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