Hattingen. Mängel an einem Gebraucht-Pkw soll ein Autohändler aus Hattingen der Käuferin verschwiegen haben, war daher wegen Betrugs angeklagt. Der Prozess:

Schon kurz, nachdem sie den bei einem Autohändler aus Hattingen (32) erstandenen Peugeot 308 in Betrieb nahm, gab es die ersten Probleme. Der rechte Blinker sei defekt, habe die Wagenanlage angezeigt, es habe Fehlermeldungen beim Abgas- und beim Airbagsystem gegeben, zudem habe das Auto regelmäßig geruckelt, sagte die Käuferin im Strafprozess vor dem hiesigen Amtsgericht. Der Autohändler indes wehrt sich gegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, die 29-Jährige betrogen, ihr Mängel beim Verkauf nicht genant zu haben. „Als sie ihn gekauft hat, da lief er“, so S..

Über eine Versteigerung im Internet kam der Kompaktwagen in den Besitz des Angeklagten

Über eine Versteigerung im Internet war der Kompaktwagen Ende 2018 aus den Niederlanden in den Besitz des Angeklagten gelangt, am 2. Dezember 2018 hatte er diesen an die 29-Jährige für 5490 Euro verkauft. Kurz zuvor hatte diese noch eine Probefahrt auf dem Hof des Händlers – dessen Betrieb nach seiner Aussage derzeit stillgelegt ist – gemacht. Und dabei keine Mängel festgestellt. Die Mängelfreiheit des Pkw bescheinigte der Angeklagte der 29-Jährigen auch im Kaufvertrag. Zudem wurde in diesem festgelegt, dass er den TÜV beim Wagen erneuen lasse.

Die Kundin überwies daraufhin binnen zweier Tage den Kaufbetrag, alles Weitere indes dauerte: Einige für die Zulassung erforderliche Papiere hätten auf sich warten lassen, argumentierte der Angeklagte, erst Anfang Januar wurde der Pkw schließlich zugelassen – und alsbald stellte die 29-jährige bereits erwähnte Mängel fest, über die sie den Autohändler auch in Kenntnis setzte. Einige Wochen später beim TÜV-Termin, auf den sie in Chats mit S. immer wieder gedrängt habe, wurde am Wagen zudem eine poröse Bremsleitung festgestellt.

Vom Kaufvertrag zurückgetreten


Der Angeklagte habe ihr zwar gesagt, „er wolle alles fertig machen“, so die Käuferin. „Aber es dauerte.“ Sie habe den Pkw wochenlang nicht zur Verfügung gehabt. Schließlich habe sie sich einen Anwalt gesucht, im Zivilprozess vor dem Landgericht Essen wurde ihr schließlich die Rechtmäßigkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag bestätigt (wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist).

Ein schuldhaftes Verhalten nicht nachzuweisen

Anders als in jenem Zivilverfahren, in dem die Beweislast der Mängelfreiheit beim Verkäufer liegt, so hätte in dem Strafverfahren am Amtsgericht indes dem Angeklagten ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Doch wann genau die Mängel an dem Peugeot 308 aufgetreten seien, das sei „in diesem Prozess nicht zu klären“, sagte der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Pindur, in seinem Plädoyer. Ebenso wenig, woher die Mängel rührten – etwa durch Marderbisse, die der Angeklagte an den Kabeln festgestellt haben will, nachdem er den Pkw im Januar zur Reparatur von der Kundin abgeholt habe.


Hier gibt es mehr Artikel, Bilder und Videos aus Hattingen%7besc#225920777}[teaserWie Pindur, so plädierte schließlich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf Freispruch – „auch wenn ich nicht glaube, dass bei diesem Verkauf alles glatt gelaufen ist“.

Richter Johannes Kimmeskamp schloss sich den beiden an. Seine Begründung: Für eine Verurteilung des Angeklagten wegen Betrugs hätte bei diesem der Vorsatz hierfür zum Tatzeitpunkt festgestellt werden müssen - „aber das ist hier nicht gelungen“.