Hattingen. Der Hattinger sollte Porsche 911 für Kunden weiterverkaufen – doch der Richter am Amtsgericht an der Bahnhofstraße spricht Angeklagten frei.
Wegen Unterschlagung musste sich ein 49 Jahre alter Hattinger Autohändler jetzt vor dem Amtsgericht an der Bahnhofstraße verantworten. Ein Kunde, der dem Angeklagten im April vergangenen Jahres seinen Porsche 911 zum Weiterverkauf übergab, will von diesem weder den von einem Interessenten gezahlten Kaufpreis überwiesen, noch das Fahrzeug zurückbekommen haben: So lautete der Vorwurf in der Anklageschrift.
Den Porsche aus dem Jahre 1977 hatte der Kunde einst selbst von dem Autohändler erworben, im vergangenen April nun wollte er den Sportwagen über diesen wieder veräußern. Der Angeklagte und sein Kunde einigten sich dabei darauf, dass letzterer beim Weiterverkauf 68 000 Euro bekäme, jeder darüber hinaus erzielte Betrag sei des Händlers Provision.
Finanziell knapp bei Kasse
In der Tat fand der Angeklagte in den nächsten Wochen für den Porsche 911 denn auch einen Käufer. Allerdings leitete er danach nicht wie vereinbart 68 000 Euro an den früheren Besitzer weiter – zumindest nicht komplett.
Allein aufgrund der Tatsache aber, dass er den Sportwagen zumindest verkaufte, könne von Unterschlagung keine Rede mehr sein, sagte Richter Johannes Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung. Zudem seien seitens des Autohändlers, der finanziell zwischenzeitlich knapp bei Kasse war, bis heute 38 000 Euro an den früheren Porsche-Besitzer geflossen. Und bis zur Jahresmitte 2018 solle dieser die 68 000 Euro komplett erhalten haben.
Kimmeskamps Urteil lautete daher: Freispruch.