Hattingen. . Ein angeklagtes Paar will beim Verkauf von den Schäden am Auto nichts gewusst haben. Vor Gericht fehlen entscheidende Zeugen.
Waren die Schäden an einem Auto vor dem Verkauf bekannt oder nicht? Diese Frage wird das Hattinger Amtsgericht weiter beschäftigen. Angeklagt wegen Betruges ist ein Paar – er 43 Jahre alt, sie 34. Beide sollen beim Verkauf ihres alten Mercedes CLK falsche Angaben zu dessen Zustand gemacht haben.
Zivilrechtlich ist der Fall bereits abgeschlossen. Die 34-Jährige muss der Käuferin die Kaufsumme von 3800 Euro zurückzahlen. Im Raum steht nun noch der strafrechtliche Vorwurf, dass das Paar den Wagen bewusst unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft hatte.
Laut Anklage hatten die beiden das Auto bei Ebay Kleinanzeigen inseriert. Als die Hattinger Käuferin es besichtigte, brannte die Öllampe. Der Schaden sei aber bereits behoben, habe der Angeklagte erklärt. Auch einen Lackschaden erklärte er, versicherte aber, der Wagen sei unfallfrei, alle Mängel seien repariert. Nach dem Kauf kam das böse Erwachen: Es wurden laut Anklage massive Schäden an Karosserie und Elektrik festgestellt – und, dass der Mercedes in mindestens zwei Unfälle verwickelt war.
Keine Garantie für Vorbesitzer
Der 43-jährige Angeklagte widersprach dem vehement. Er selbst habe das Auto gekauft – und zwar nicht als Unfallwagen. Allerdings hatte der Mercedes seine Tücken, ging immer wieder aus. Deshalb habe er mehr als 1500 Euro für Reparaturen ausgegeben. Er versichert, einen Unfall habe es – zumindest in der Zeit, in der er den Wagen fuhr – nicht gegeben. „Aber das Auto ist zehnte Hand. Ich kann nicht für alles garantieren, was davor war“, betont der Angeklagte.
Widersprüche seiner Aussage zu einem protokollierten Chat-Verlauf konnte er nicht erklären. Und auch zwei Zeugen, die ihn entlasten können sollen, waren vor Gericht nicht erschienen. Erst in der zweiten Instanz der zivilrechtlichen Auseinandersetzung ums Geld hatte aber der Vorbesitzer des Mercedes ausgesagt, er habe dem Angeklagten von Vorschäden am Auto berichtet.
„Es steht völlig außer Frage, dass hier unrichtige Angaben gemacht wurden. Die Frage ist von wem“, sagt Richter Christian Amann. Um das zu klären, wird es einen zweiten Verhandlungstermin geben – zu dem die Zeugen vorgeführt werden sollen.