hattingen. . Sie wussten von einem Frontschaden, verkauften den Mercedes aber trotzdem an eine Hattingerin. Die beiden bekamen wegen Betrugs eine Geldstrafe.
Das Amtsgericht verurteilte im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Unfallwagens ein Paar wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Geldstrafe, nachdem es beim ersten Verhandlungstermin kein abschließendes Ergebnis gab. Die beiden Angeklagten, die sich beim zweiten Verhandlungstermin nicht dazu äußern wollten, haben beim Verkauf des Mercedes CLK Cabrio falsche Angaben zum Zustand des Wagens gemacht.
Angeklagter erwarb Bastlerfahrzeug
Als Zeuge geladen war unter anderem ein 44-jähriger Mann, der das Auto vor zweieinhalb Jahren an den 43-jährigen Angeklagten für etwas mehr als 2000 Euro verkauft hat. Der Zeuge erklärte, dass er den Angeklagten über einen Schaden an der Front in Kenntnis gesetzt habe.
Ein Lastwagen habe beim Rückwärtsfahren die Vorderseite des Mercedes eingedrückt, beschrieb der Zeuge den Hergang. Wegen des Frontschadens verkaufte er den Wagen deshalb mit dem Zusatz „Bastlerfahrzeug“ – und zwar günstiger als vergleichbar im Internet angebotene Modelle.
Bei der Probefahrt leuchtete die Öllampe
Anfang 2017 dann erwarb die 47-jährige Hattingerin das Auto über Ebay-Kleinanzeigen. Auf einem Parkplatz hätte sie sich mit dem Angeklagten getroffen und das Auto auf Rost und die Funktion des Verdecks begutachtet.
Bei der anschließenden Probefahrt habe die Ölkontrolllampe geleuchtet, so die Zeugin, woraufhin der Angeklagte zu ihr meinte, dass alles in Ordnung sei und die Werkstatt lediglich die Fehlermeldung nicht gelöscht habe. Einige Tage später unterzeichnete sie den Kaufvertrag. Dabei stellte sie fest, dass das Auto gar nicht dem Mann gehörte, sondern der 34-jährigen Mitangeklagten. Trotzdem entschied sie sich für den Kauf.
Werkstatt schlägt Hände über dem Kopf zusammen
Sie fuhr für einen Service zu einer Werkstatt, die mit Blick auf den Zustands des Autos „nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat“. Die Frau wollte daher die Rückabwicklung des Deals und zog vor Gericht.
Weil das Paar von dem Frontschaden wusste, das aber der Käuferin nicht mitteilte, entschied das Gericht nun auf eine Geldstrafe für die beiden. Der Mann wurde mit 120 Tagessätzen, die Frau mit 50 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro belegt.
>>>Angeklagter hört zum ersten Mal von einem Schaden
Der 43-jährige Angeklagte beteuerte, dass der Zeuge ihm zu dem Frontschaden nichts gesagt habe und er zum ersten Mal davon hört, dass ein Lkw das Auto beschädigt habe.
In diesem Zusammenhang machte er deutlich, dass es nicht seine Absicht war, der Frau ein Fahrzeug zu verkaufen, das bereits einen Unfallschaden aufweist.