Gladbeck. In den Vorjahren hatte das Gesundheitsamt die Untersuchungen der neuen Erstklässler coronabedingt in Gladbeck ausgesetzt.
Anders als coronabedingt in den Vorjahren, finden in diesem Jahr die Schuleingangsuntersuchungen für die neuen Erstklässler in Gladbeck statt. Dies teilt auf Anfrage die Pressestelle der Kreisverwaltung statt. Die allgemeine Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Im Jahr 2020 wie auch im Vorjahr 2021 war die Pflicht für Eingangsuntersuchungen coronabedingt aufgehoben worden. Die Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich. Die Schuleingangsuntersuchung wird vom Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen, Nebenstelle Gladbeck, durchgeführt. Der Termin für die schulärztliche Untersuchung wird den Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt schriftlich mitgeteilt.
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Die Anmeldetermine für die Grundschulen werden von der Stadt festgesetzt
Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Die genauen Anmeldetermine werden vom Schulträger festgesetzt und den Erziehungsberechtigten sowohl über ein besonderes Anschreiben als auch über Pressemitteilungen bekanntgegeben.
Die Stadt Gladbeck hat die Schulbezirksgrenzen für ihre Grundschulen aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten können daher die Grundschule frei wählen. Ist aber die Aufnahmekapazität an einer Schule erreicht oder unterschreitet die Zahl der Anmeldungen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße, kann die Aufnahme an der Wunsch-Schule abgelehnt werden und das Kind der nächstgelegenen Grundschule zugeteilt werden.