Gladbeck. Immer wieder werden in Gladbeck Einkaufswagen abgestellt, so die ABI. Thema im nächsten Sicherheitsausschuss. So schätzt die Stadt die Lage ein.

Auf Gehwegen oder Grünflächen abgestellte Einkaufswagen in Gladbeck verärgern Anwohner, die Ratsfraktion ABI sei zuletzt vermehrt auf diese Problematik angesprochen worden. Das Thema möchte sie daher im kommenden Ausschuss für Sicherheit und Ordnung besprechen.

„Häufig nehmen Kunden der Supermärkte Einkaufswagen mit und lassen sie später an der Straße oder auf Grünflächen stehen“, kritisiert ABI-Vorsitzender Süleyman Kosar. Die Zahl der herrenlosen Wagen in der Umgebung nehme stetig zu. „Allein an der Horster Straße habe ich schon bis zu acht Wagen gezählt, die wahllos an und auf einer Grünfläche oder Gehwegen abgestellt wurden“, sagt Kosar.

Stadt Gladbeck: In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Beschwerden über Einkaufswagen

Bei der Stadtverwaltung kommen hingegen kaum Beschwerden über illegal abgestellte Einkaufswagen an. „In den vergangenen drei Jahren haben uns zwei Beschwerden erreicht“, so Verwaltungssprecher David Hennig. Nur selten würden die Wagen im öffentlichen Raum abgestellt. Daher sehe die Verwaltung auch keine Problematik. Mitarbeitern des Zentralen Betriebshofs (ZBG) würde aber immer mal wieder ein abgestellter Einkaufswagen im Stadtgebiet auffallen. „Wenn sie länger da stehen, nehmen die Mitarbeiter sie dann mit und entsorgen sie“, so Hennig weiter. Denn: Die Supermärkte wollten die Wagen nicht wieder zurückhaben.

Immer mal wieder komme es auch vor, dass Kundinnen oder Kunden die Wagen nach einem Einkauf mit nach Hause nehmen, um darin die Lebensmittel zu transportieren, etwa dann, wenn kein Auto vorhanden sei. „Sie stellen sie dann neben der Haustür ab und bringen die Wagen am nächsten oder übernächsten Tag wieder zurück zum Supermarkt“, berichtet Hennig über Erfahrungen der ZBG-Mitarbeiter.

ABI: Wagen könnten in den fließenden Verkehr rollen

So lange die Wagen auf privatem Raum abgestellt würden, könne die Stadt ohnehin nicht eingreifen. „Wenn sie auf einem privaten Grundstück stehen, dürfen wir sie nur dann mitnehmen, wenn eine Gefahr von ihnen ausgehen würde. Ansonsten ist es Sache des Hauseigentümers oder der Hausverwaltung.“

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Kosar sieht noch ein weiteres Problem: „Die Wagen haben ja keine Bremse und könnten einfach in den fahrenden Verkehr rollen, sollten Kinder damit spielen.“ Die Antwort auf die Frage, wer für mögliche Schäden aufkomme, gestalte sich schwierig. Denn es sei nicht immer einfach, den Verursacher zu ermitteln, wenn er nicht gerade vor Ort sei oder bei der Tat beobachtet wurde, so Kosar weiter.

„Einkaufshilfsmittel“ – wie beispielsweise Einkaufswagen oder Körbe – dürfe man in den Läden benutzen, aber nicht mit nach Hause nehmen, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Wenn ein Kunde einen Einkaufswagen nutzt, müsse er dafür sorgen, dass der Wagen – ohne weitere über die Nutzung hinausgehende Schäden – zum Geschäft zurückkehrt, so der Jurist. „Mache ich das nicht, muss ich – zivilrechtlich – Schadenersatz für Kosten der Rückführung, Reparatur oder Neubeschaffung übernehmen. Wenn ich erwischt werde.“