Gladbeck. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, 2G-plus für Sport in Räumen. Auch in Gladbeck gelten jetzt strengere Corona-Regeln – um Omikron zu stoppen.

Um die Ausbreitung der Omikron-Variante so gut es geht zu begrenzen und das Infektionsgeschehen zu bremsen, gelten ab sofort in NRW strengere Corona-Beschränkungen. Sie beinhalten auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte.

Da in den Ferien auch die Schultestungen entfallen, gelten zudem auch wieder die Sonderreglungen für die Testung von nicht-immunisierten Schülerinnen und Schülern. Auch sie müssen für 2G, 2G+ und 3G-Angebote bis zum Ferienende ein negatives Testergebnis von einer Teststelle vorweisen.

Diese Corona-Regeln gelten ab sofort in NRW

Konkret gelten nun diese Regeln: Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich auch von Geimpften und Genesenen sind ab heute nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Es gibt jedoch keine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl an Haushalten. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Haushalt nur noch zwei Personen eines weiteren Haushalts teilnehmen.

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Überregionale Großveranstaltungen können ab heute nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen, und es dürfen maximal 750 Zuschauerinnen und Zuschauern vor Ort sein.

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten müssen immunisierte Personen ab heute zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen können. Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.

Verbot von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen

Um an 3G-Angeboten teilnehmen zu können, benötigten Schülerinnen und Schüler während der Ferien einen negativen Testnachweis aus einer Teststelle. Bei Angeboten unter 2G oder 2G+ können Schülerinnen und Schüler bis zum Ende ihres 15. Lebensjahr zwar weiterhin ohne Impfung teilnehmen, brauchen aber aufgrund des Ausfalls der Schultestungen bis zum Ferienende dann ebenfalls einen Testnachweis. Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.

Silvester: Ergänzend zum bundesrechtlichen Verkaufsverbot für Feuerwerk gilt landesrechtlich ein Verbot für jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen.

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