Gladbeck. Die Infektionszahlen sind nach wie vor hoch. Es mehren sich die Fragen nach den geltenden Quarantäne-Regeln. Der Krisenstab vom Kreis informiert.
Die 7-Tage-Inzidenz in Gladbeck lag Heiligabend bei 256,9. Das ist nach Oer-Erkenschwick (266,4) nach wie vor der zweithöchste Wert im Kreis Recklinghausen. Das Kreisgesundheitsamt meldete 27 Neuinfektionen und 699 aktuell bestätigte Corona-Infektionsfälle.
Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch, und es mehren sich laut Kreis Recklinghausen die Fragen von Corona-Infizierten und Kontaktpersonen nach den aktuell geltenden Quarantäne-Regeln sowie der Vorgehensweise der Behörden in diesen Fällen – und das vor allem auch mit Blick auf die Besonderheiten bei einer Infektion mit der Omikron-Variante. Diese Detail teilt der Kreis dazu mit.
Für die Berechnung der Quarantänezeit ist der Tag des Abstrichs ausschlaggebend
Für die Berechnung der Quarantänezeit ist der Tag des Abstrichs ausschlaggebend. Der Folgetag wird als Tag 1 gerechnet. Bei der Quarantäne wird unterschieden nach den Kriterien ungeimpft, geimpft und Virus-Variante Omikron.
Die Quarantäneregeln im einzelnen. Ungeimpfte Personen: Bei Ungeimpften endet die Quarantäne frühestens nach 14 Tagen durch einen Test, sofern die Person mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome mehr hatte. Dies kann ein negativer Schnelltest durch eine Bürgerteststelle oder ein negativer PCR-Test sein. In diesen Fällen genügt es, den negativen Testbefund ans Gesundheitsamt zu mailen an befundmeldung@kreis-re.de. Ein Anruf durch das Gesundheitsamt muss in diesen Fällen nicht abgewartet werden. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt auch bei einem positiven Testergebnis mit hohem CT-Wert über das Ende der Quarantäne entscheiden.
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Geimpfte Personen: Geimpfte, die durchgehend keine Krankheitssymptome haben, können sich nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten. Geimpfte, die symptomatisch sind oder waren, müssen für mindestens 14 Tage in Quarantäne. Sie können die Quarantäne nicht verkürzen. Beendet wird die Quarantäne über einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, sofern die Personen mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Die Verfahrensweise ist wie bei ungeimpften Personen. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt auch bei einem positiven Testergebnis mit hohem CT-Wert über das Ende der Quarantäne entscheiden.
Mit Omikron Infizierte müssen mindestens 14 Tage in Quarantäne
Infektion mit der Virus-Variante Omikron: Wer sich mit der Virus-Variante Omikron angesteckt hat, muss mindestens für 14 Tage in Quarantäne, unabhängig vom Impfstatus. Um die Quarantäne zu beenden, ist ein PCR-Test notwendig, der ein negatives Ergebnis nachweist.
Negativen Testnachweis dem Kreis mailen
Der jeweilige negative Testnachweis zum Beenden der Quarantäne ist dem Gesundheitsamt zuzusenden – am besten per Mail an befundmeldung@kreis-re.de, so der Kreis.Sofern der Test im Auftrag des Gesundheitsamts durch das DRK durchgeführt worden ist, wird der Befund automatisch übermittelt und muss nicht zusätzlich geschickt werden. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, einen Anruf des Gesundheitsamts abzuwarten. Die Quarantäne endet mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses. Alle Informationen zu Corona auf www.kreis-re.de/corona.
Die Regeln für Kontaktpersonen. Ungeimpfte Kontaktpersonen: Bei ungeimpften Kontaktpersonen endet die Quarantäne nach Ablauf von zehn Tagen sofern sie keine Symptome entwickelt haben. Es besteht die Möglichkeit, sich an Tag 5 mit einem PCR Test oder an Tag 7 mit einem Coronaschnelltest freizutesten.
Geimpfte Kontaktpersonen: Sofern bei der infizierten Person nicht die Omikron-Variante nachgewiesen wurde, müssen vollständig immunisierte Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Sie müssen allerdings beobachten, ob sie Symptome entwickeln. Sollte dies der Fall sein, müssen auch sie sich testen lassen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne.
Bei Omikron gilt auch für Kontaktpersonen eine Quarantänezeit von 14 Tagen
Kontaktpersonen zur Virus-Variante Omikron: Wer als Kontaktperson zu einer mit der Omikron-Variante infizierten Person gilt, muss für 14 Tage in Quarantäne. Es besteht keine Möglichkeit, sich vorzeitig frei zu testen. Das gilt unabhängig vom Impfstatus. Bei Kontaktpersonen ist das Quarantäneende bereits in der Ordnungsverfügung angegeben. Die Quarantäne endet entweder mit dem angegebenen Ablaufdatum oder kann entsprechend der Vorgaben verkürzt werden. Kontaktpersonen, die mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, bekommen keine eigene Ordnungsverfügung.
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