Gladbeck. Ein Ladendieb in Gladbeck bekam zu spüren, was es bedeutet, wenn kurzer Prozess gemacht wird. Einen Tag nach der Tat war der Mann verurteilt.
Ein 30-Jähriger wurde am Dienstag in Gladbeck bei einem Ladendiebstahl erwischt. Tatort: ein Supermarkt an der Hornstraße. Dann erlebte der Mann, was es heißt, wenn kurzer Prozess gemacht wird.
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Laut Polizeibericht vom Donnerstag wollte der 30-Jährige ohne festen Wohnsitz in Deutschland den Supermarkt verlassen, ohne die Waren im Einkaufswagen zu bezahlen. Eingepackt hatte der Mann Lebensmittel, Kosmetikartikel und Haushaltswaren – im Gesamtwert von mehreren hundert Euro. Ein Ladendetektiv hielt den Mann auf und übergab ihn schließlich der Polizei.
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Der 30-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Nur einen Tag später – am Mittwoch – wurde er im beschleunigten Verfahren am Amtsgericht Gladbeck verurteilt. Der Mann muss 2800 Euro Geldstrafe zahlen – in 70 Tagessätzen à 40 Euro.