Gelsenkirchen/Berlin. Die MLPD, die ihren Hauptsitz in Gelsenkirchen hat, könnte nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden. Das steckt dahinter.
Die Zulassung zur Bundestagswahl steht für die Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschland (MLPD), die ihren Hauptsitz in Gelsenkirchen-Horst hat, ernsthaft auf der Kippe. Eine Sondersitzung des Bundeswahlausschusses kam zu einem für die linksextremistische Partei nachteiligen Ergebnis. Der Protest in der Partei ist groß, sie sieht ihre Parteienrechte angegriffen.
Hintergrund ist die Beteiligungsanzeige der MLPD. Parteien, die im Bundestag oder im Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen schriftlich durch eine solche Anzeige beantragen, dass sie sich an der Bundestagswahl beteiligen wollen. Das hatte die MLPD am 7. Oktober getan – allerdings nicht mit dem erhofften Prüfungsergebnis. Deshalb beantragte sie eine Sondersitzung des Bundeswahlausschusses.
Darum beantragte die MLPD eine Sondersitzung des Bundeswahlausschusses
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hatte dort aus ihrer Sicht festgestellt, dass der MLPD-Vorstand nicht handlungsfähig sei. Sie machte darauf aufmerksam, dass das Parteiengesetz vorschreibt, dass der Parteivorstand mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt werden muss. In der Satzung der MLPD ist festgelegt, dass deren „Zentralkomitee“ nur alle vier Jahre beim Parteitag gewählt wird, zuletzt im Jahr 2021. Auf diesen Umstand hatte die Bundeswahlleiterin die MLPD aufmerksam gemacht, um „eine rechtzeitige Mängelbeseitigung“ zu ermöglichen, wie es in einem Online-Bericht des Deutschen Bundestags heißt.
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Dem Bericht nach hatte die Partei daraufhin die Sondersitzung beantragt, weil sie der Argumentation der Bundeswahlleiterin nicht folgen wollte. Sie habe seit 2005 regelmäßig ohne Beanstandungen an Wahlen teilgenommen. Den satzungsgemäßen Vierjahresturnus der Parteitage rechtfertigte Vorstandsmitglied Peter Weispfenning damit, dass die Parteitage ein Jahr Vorbereitungszeit erforderten und die innerparteilichen Wahlverfahren „sehr demokratisch“ seien.
Bundeswahlausschuss entscheidet Anfang 2025 über Zulassungen
Der Ansicht, dass der MLPD-Vorstand die Partei beim Einreichen der Beteiligungsanzeige nicht wirksam vertreten konnte, folgten sieben Ausschussmitglieder (darunter CDU, CSU, AfD, Grüne), drei votierten dagegen (SPD und FDP). Die Bundeswahlleiterin selbst enthielt sich.
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Gabi Fechtner, die Vorsitzen der MLPD, zeigt sich darüber verwundert, dass die angefochtene Satzung über 35 Jahren kein Hinderungsgrund für die Wahlzulassung gewesen sei. Polternd spricht sie von einer „antikommunistischen Unterdrückung“, die „Herrschenden“ würden sich vor „dem Geist der Arbeiteroffensive“ fürchten. Dem Kritikpunkt der Handlungsunfähigkeit entgegnet sie, dass die MLPD kurz nach dem Ampel-Aus bereits fast alle notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Wahlteilnahme gesammelt habe. Der Bundeswahlausschuss setze sich also „selbstherrlich“ über das Votum von über 30.000 Menschen hinweg.
Der Bundeswahlausschuss wird voraussichtlich im Januar über die Zulassung zur Bundestagswahl entscheiden. Dann geht es nicht nur um die MLPD, sondern um alle politischen Vereinigungen, die eine Beteiligungsanzeige eingereicht haben. Die MLPD kündigte an, weiter für ihre Zulassung kämpfen zu wollen. Sie erhielt bei der Bundestagswahl 2021 in Gelsenkirchen 222 Zweistimmen (0,2 Prozent), bei der Europawahl 2024 wählten sie 261 Gelsenkirchener (0,3 Prozent).