Gelsenkirchen. Wie sieht die individuelle Grundsteuerlast im Durchschnitt aus? Bei diesen Grundstücksarten gibt es in Gelsenkirchen die größte Veränderung.
Jetzt, da die Stadt Gelsenkirchen ihre geplanten Hebesätze veröffentlicht hat, können die Bürger der Stadt anhand ihrer individuellen Messbeträge selbst ausrechnen, welche Belastung 2025 auf sie zukommt. Aber wie steht man im Vergleich da? Einen Hinweis darauf gibt eine Berechnung der Kämmerei, von der es heißt: „Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Summe aller Messbeträge in Gelsenkirchen um etwa 21,68 Prozent gefallen ist. Das heißt, dass Grundstücke in Gelsenkirchen im Durchschnitt günstiger bewertet werden als nach dem bisherigen Verfahren.“
Tabelle zeigt: Bei diesen Grundstücken in Gelsenkirchen gibt es die größte Veränderung
Allerdings ergibt sich diese durchschnittliche Reduzierung der Gesamtmessbeträge nicht aus allen Grundstücken gleichermaßen. „Vielmehr gibt es Grundstücksarten, welche im Durchschnitt deutlich stärkere Abwertungen erfahren haben, während andere im Schnitt sogar aufgewertet wurden“, heißt es. Die Bewertungsveränderung nach Grundstücksart zeigt die folgende Tabelle.
Zu sehen ist hier, dass es bei Einfamilienhäusern die deutlichste Steigerung gibt und es auch bei unbebauten Grundstücken und Zweifamilienhäusern durchschnittlich teurer wird. Die deutlichste Reduzierung gibt es bei den Geschäftsgrundstücken, bei Mischnutzung und bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.
Zu berücksichtigen ist laut Stadt allerdings, dass es auch unter den Kategorien jeweils Gewinner und Verlierer gibt. Unter allen Grundstücksarten seien welche zu finden, bei denen sich die Bewertungsänderung (deutlich) von den Durchschnittswerten unterscheidet. „Für den Einzelfall besitzen sie daher nur geringe Aussagekraft“, so die Stadt.
CDU Gelsenkirchen: „Mussten dicke Bretter bohren“
Die neue Grundsteuer gilt ab 2025, zuletzt stand für die Kommunen in NRW die Entscheidung an, ob ein einheitlicher Steuersatz für die Grundsteuer B beibehalten werden soll oder ob künftig zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschieden werden soll – gerade aufgrund der oben genannten enormen Veränderung bei den Geschäftsgrundstücken. Dass es in Gelsenkirchen jetzt bei den Steuerhebesätzen tatsächlich zu einer Unterscheidung zwischen Wohneigentum und Firmengrundstücken kommen soll, hat die CDU jetzt in einer Pressemitteilung vor allem als ihr Verdienst dargestellt.
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In der Verwaltung habe es laute Stimmen gegeben, der Politik einen einheitlichen Hebesatz zu empfehlen. „Das waren ganz dicke Bretter, die wir bohren mussten. Aber die Gespräche und die konstruktive Arbeit haben sich schließlich gelohnt und wir sind ausgesprochen froh, dass sich auch bei der Verwaltung die Sichtweise durchgesetzt hat, dass differenzierte Hebesätze der Weg sind, Wohnen in Gelsenkirchen nicht unverhältnismäßig teurer zu machen und gleichzeitig die Einnahmenstabilität für den städtischen Haushalt zu gewährleisten – trotz des höheren Aufwandes verwaltungsintern“, teilte Partei- und Fraktionschef Sascha Kurth mit, der in Gelsenkirchen mit der SPD koaliert.
Was die anderen Fraktionen von der Sichtweise der Union halten, wird sich womöglich im Hauptausschuss am 5. Dezember zeigen. Dann stehen die neuen Hebesätze auf der Tagesordnung, abschließend entscheidet der Rat eine Woche später.