Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen legt auf den Tisch, wie sie die Grundsteuer-Hebesätze für 2025 anpassen möchte. Jetzt können Bürger rechnen.
Viele Gelsenkirchener dürften schon mit Spannung ihren Grundabgabenbescheid für 2025 erwarten. Die Müllgebühren sinken leicht, alles andere wird leicht teurer: Wie es mit der „zweiten Miete“ aussieht, wurde bereits vor kurzem öffentlich. Aber die wirklich spannende Frage für 2025 ist zweifelsohne: Welche Veränderung wird es jetzt bei der neuen Grundsteuer geben? Im August gab die Stadt bereits einen Ausblick, wie sich die Hebesätze verändern könnten – nun gibt es die finale Planung.
Im nächsten Hauptausschuss am 5. Dezember wird den Lokalpolitikern vorgestellt, wie sich die Steuerhebesätze in Gelsenkirchen verändern sollen. Die entsprechende Beschlussvorlage ist bereits öffentlich. Daraus geht hervor, dass es nur noch leichte Anpassungen bei den im August bereits vorgestellten Anpassungen gibt. Das bedeutet: In Gelsenkirchen wird künftig eine getrennte Grundsteuer für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke/„Nichtwohngrundstücke“ (also z.B. Firmengelände) erhoben. Nach WAZ-Informationen hatte es hierzu zuletzt noch größeren Klärungsbedarf gegeben.
Diese neuen Hebesätze gelten in Gelsenkirchen
Demnach ist künftig für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) ein Hebesatz von 498 Prozent vorgesehen. Bisher lag dieser bei 337,5 Prozent. Das ist auch genau die Zahl, die bereits kommuniziert wurde.
Die Grundsteuer B für Wohnungen soll auf 696 Prozent steigen (vorher wurde 694 kommuniziert), die für Unternehmen auf 1387 Prozent (vorher war von 1385 Prozent die Rede). Bislang galt der einheitliche Hebesatz für die Grundsteuer B, dieser lag bei 675 Prozent. Das heißt also: Für Wohnungen bleibt der Hebesatz fast gleich, bei Firmen steigt er ab dem 1. Januar 2025 stark.
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Hinter diesen hohen Zahlen für die Firmengrundstücke steckt keine pauschale Zusatzbelastung für die Wirtschaft, die vorab durchgeführte NRW-weite Neubewertung der Grundstücke hatte nur ergeben, dass Geschäftstücke beim Messbetrag deutlich bessergestellt wurden. Mit den ausdifferenzierten Hebesätzen soll also nun verhindert werden, dass das Wohnen im Vergleich viel teurer wird. Die Grundsteuer trifft übrigens auch Mieter, denn Vermieter können diese Kosten 1:1 umlegen.
Der Rat der Stadt muss den Hebesätzen noch am 12. Dezember zustimmen. Derzeit sieht es nicht danach aus, dass noch weiterer Klärungsbedarf besteht.
So kann jeder Eigentümer seine Grundsteuerlast berechnen
Da die Hebesätze in Gelsenkirchen nun bekannt sind, kann jeder, der nicht auf die finalen Bescheide warten möchte, für sich bereits ausrechnen, welche neue Last sich für ihn ergibt. Die Formen für die Berechnung der Grundsteuer lautet: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (in GE anzugeben mit 6,96 für Wohngrundstücke) = Grundsteuer.
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Der neue Grundsteuermessbetrag sollte allen Steuerpflichtigen bekannt sein. Nach der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung wurden alle Eigentümer über ihre neuen Werte informiert. Sie erhielten einen Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwertes und einen über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Der Messbetrag ergibt sich, indem man den Grundsteuerwert und die Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl wurde im Zuge der Grundsteuerreform erheblich gesenkt und liegt für die meisten Wohngrundstücke bei 0,031 Tausendsätzen.
Wie sich die Messbeträge je nach Grundstücksart durchschnittlich in Gelsenkirchen verändert haben, lesen Sie hier: Grundsteuer in Gelsenkirchen: Wo die Bemessung steigt