Gelsenkirchen. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: Der FC Schalke 04 muss gekündigte Physiotherapeuten weiterbeschäftigen.
Auch die nächste Runde im Rechtsstreit zwischen zwei ehemaligen Physiotherapeuten und Schalke 04 geht an die ehemaligen Mitarbeiter. Die Kündigung sowohl von Thomas Kühn als auch von Tim Hielscher war nicht rechtens. Das Arbeitsverhältnis ist damit nicht zum 30. November aufgelöst. Das entschied jetzt die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen. Die beiden Physios hatten auf Weiterbeschäftigung geklagt.
Hielscher, Vater von drei Kindern, war seit 2014 im Verein beschäftigt. Er arbeitete als Physiotherapeut und Rehatrainer, war zuletzt auch stellvertretender Leiter der Physioabteilung. Zum 30. November hatte ihm Schalke 04 gekündigt.
Fremdvergabe hätte nicht stattfinden dürfen
Schalke hatte beiden mit der Begründung gekündigt, dass alle Physiostellen in der Lizenzspielerabteilung gestrichen worden sein. Schließlich wurde die Abteilung ausgelagert. Sie gehörte nun zum Bereich orthopädische Praxis Orthopädie des Mannschaftsarztes Dr. Patrick Ingelfinger.
Eine Fremdvergabe, die nach Feststellung des Gerichts in der Form nicht hätte stattfinden dürfen. Auch sei der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört worden. Die Arbeitnehmervertreter, die der Kündigung widersprochen hatten, seien nur per E-Mail verständigt worden. In der Mail hatte der Verein zwar die Streichung der Stellen mitgeteilt, nicht aber die Fremdvergabe.
Tim Hielscher bot der Verein an, im Bereich der Knappenschmiede weiterzuarbeiten. Das aber hätte zu erheblichen Gehaltseinbußen geführt. Der 41-Jährige bestand auf Weiterbeschäftigung im Lizenzspielerbereich. Hielscher, der eine Familie mit drei Kindern hat, will weiter zu gleichen Konditionen und an gleicher Stelle für Schalke weiterarbeiten.
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Das Gleiche trifft auf Thomas Kühn zu. Auch ihm wurde zum 30. November gekündigt. Und auch der 51-Jährige muss nach dem Urteil des Gerichts weiter beschäftigt werden, da die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Auch Kühn besteht auf Weiterbeschäftigung zu der vertraglich vereinbarten Gehaltszahlung. Kühn ist seit 2014 bei Schalke 04 angestellt, war zuletzt als leitender Physiotherapeut angestellt. Er will weiter für den Verein tätig sein, dem er nahesteht.
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Auch wenn die Mitarbeiter erfolgreich um ihren Arbeitsplatz gekämpft haben, ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Schalke könnte per einstweiliger Verfügung Gründe suchen, um die beiden Physiotherapeuten nicht weiter beschäftigen zu müssen. Denn dass der Verein die Mitarbeiter nicht mehr bezahlen kann, hat der Anwalt bereits vor Gericht erklärt.