Gelsenkirchen. Mitarbeiter, unter anderem auch ein Trainer, gehen gegen ihre Kündigungen vor und klagen gegen Schalke 04: Wo sich eine Einigung abzeichnet.

Der Verein Schalke 04 muss sich allmählich daran gewöhnen, dass Mitarbeiter und ehemalige Führungskräfte ihren Rechtsstreit mit dem Verein vor dem Arbeitsgericht austragen. Der einst erfolgreiche Torwarttrainer Simon Henzler und die Physiotherapeuten Tomas Kühn und Tim Hielscher wollen vor Gericht die Rechtsunwirksamkeit ihrer Kündigungen erstreiten. Wenngleich sich im Laufe des Verfahrens abzeichnete, dass die Kläger wohl als Gewinner den Gerichtssaal verlassen würden, müssen sie sich weiter gedulden, bis eine Einigung erzielt werden kann, beziehungsweise ein Urteil gesprochen wird.

Alle drei Kläger sind seit über zehn Jahren für den Verein tätig. Der Vertrag von Simon Henzler, dessen Arbeit von Schalke-Verantwortlichen mehrfach in den höchsten Tönen gelobt worden war, ist gleich mehrfach verlängert worden. Arbeitsrechtlich müssen wiederholte Verlängerungen besonders gut begründet werden.

Marc Wilmots soll vor seiner Entlassung noch Jobsicherheit zugesagt haben

Marc Wilmots, bis vor seiner Entlassung Sportdirektor, hatte dem 47-Jährigen versichert, dass sein Vertrag verlängert werden würde. Er habe ihn regelrecht angefleht, das Angebot von Borussia Mönchengladbach nicht anzunehmen, meinte Andreas Hindahl, Rechtsvertreter des Klägers.

In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden Matthias Tillmann teilte der Vorstandschef dem Torwarttrainer dann aber seine Entlassung mit. Simon Henzler klagt auf Weiterbeschäftigung und auch auf ausstehende Gehälter. Henzler, so meinte dessen Anwalt, habe dem Versprechen Wilmots auf mündliche Zusage einer Vertragsverlängerung vertrauen dürfen. Schalke-Anwalt Dr. Till Wegmann forderte indes, die Klage zurückzuweisen. Marc Wilmots sei nicht berechtigt gewesen, die Zusage zu erteilen.

Letztlich verlor Simon Henzler nicht nur seinen Job bei Schalke, sondern auch die mögliche Anstellung bei Borussia Mönchengladbach. Man merkt dem 47-Jährigen an, dass Beruf und auch die Verbundenheit zum Verein ihn mit Leidenschaft erfüllen. Er habe sich eine dauerhafte Anstellung bei seinem Verein auf Lebenszeit gewünscht.

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Zu einer Entscheidung, die eigentlich am 19. November verkündet werden soll, wird es wohl nicht kommen. Man werde zueinander finden, hieß es nun. Beide Seiten setzen sich erneut zusammen und suche nach einer einvernehmlichen Abfindungslösung. Dieser dürfte Simon Henzler dann mit Wehmut zustimmen. Zumindest kann der Torwarttrainer heute wieder mit anderen Fußballern arbeiten. Er ist vom DFB als U-16 Trainer angestellt worden.

Bei den Kündigungen der beiden Physiotherapeuten zum 30. November 2024 beruft sich der Verein auf eine unternehmerische Entscheidung. Man habe alle Physiotherapeuten-Stellen der Lizenzspielerabteilung gestrichen. Die Dienstleistung sei fremd vergeben worden. Die beiden Kläger pochen auf Weiterbeschäftigung zu gleichen Bedingungen.

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Strittig ist, ob der Betriebsrat bei der Kündigung durch den Verein ausreichend informiert worden ist. Schalkes Rechtsvertreter Dr. Till Wegmann bot den Physiotherapeuten eine Tätigkeit im Bereich der Knappenschmiede zu reduzierten Bezügen an. Horst Kletke, Anwalt der Kläger, monierte, dass Schalke04 bis heute keinen Vorschlag über eine Vergütung vorgelegt habe. Sollten die Kläger den Rechtsstreit gewinnen, ist eine gerichtliche Fortsetzung wahrscheinlich. Dann werde der Verein eben eine Änderungskündigung aussprechen, kündigte Schalkes Anwalt an. Einigen sich die Parteien nicht, soll ein Urteil am 12. November verkündet werden.