Gelsenkirchen. Lange Wartezeiten, unzählige vergebliche Anrufe - ist damit bald Schluss? Gelsenkirchen hat jetzt den Einbürgerungsprozess modernisiert.
Unzählige vergebliche Anrufe, ewig lange Wartezeiten, intransparente Informationslage im Netz: Für großen Frust sorgte in letzter Zeit die Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen. Nach mehrfacher Berichterstattung der WAZ versuchte auch die Fraktion der Wähler Initative NRW (WIN) die ärgerliche Situation mehrmals im Stadtparlament zu platzieren – wurde aber von den anderen Fraktionen abgewiesen, trotz der offensichtlichen Mängel, trotz der „Einbürgerungswelle“, die nach neuer Gesetzgebung durch den Bund, voraussichtlich auf die Städte zurollen wird. Die Stadt werde ja bald handeln und eine Online-Einbürgerung einführen, argumentierte dann gerne die Mehrheit des Stadtrats. Nun ist es tatsächlich auch so weit.
Wie die Stadt jetzt bekannt gegeben hat, ist die Beantragung der Einbürgerung ab sofort ausschließlich digital über das Serviceportal (https://serviceportal.gelsenkirchen.de/) möglich. Trotz der Umstellung auf den digitalen Weg wird es jedoch voraussichtlich weiter lange dauern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen: „Aufgrund der hohen Anzahl von eingehenden Einbürgerungsanträgen und aufgrund der besonderen Bedeutung der Einbürgerung, welche umfangreiche Prüfungen unter Beteiligung verschiedener Behörden erforderlich macht, ist aktuell mit einer Verfahrensdauer von bis zu 12 Monaten zu rechnen“, heißt es auf der Website der Verwaltung.
Melderegisterauskunft in Gelsenkirchen jetzt ebenfalls per Online-Antrag möglich
In einer Pressemitteilung zur Umstellung heißt es ergänzend, dass die Antragstellenden mittels „Quick-Check“, also Echtzeit-Überprüfung, direkt eine „unverbindliche Prüfung der Voraussetzung“ erhalten können. So soll offenbar gewährleistet werden, dass vor allem erfolgversprechende Anträge die Behördenmitarbeiter erreichen. Anforderungen für die Einbürgerung sind unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie die Fähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
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Im Juni 2024 ist außerdem das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Für bestimmte Personen kann die Einbürgerung künftig nach fünf statt acht Jahren erfolgen, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Unter besonderen Voraussetzungen ist das sogar nach drei Jahren möglich.
Gerechnet wird damit, dass sich die Zahl der Einbürgerungen dadurch noch mal deutlich erhöhen wird. Dabei wurde bereits zuvor eine jährliche Steigerung in Gelsenkirchen registriert: 2023 wurden hier 868 Menschen, darunter am meisten Syrer und Türken, eingebürgert. 2022 erhielten nur 666 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit, in den Jahren zuvor waren es lediglich zwischen 315 und 378 erfolgreiche Anträge.
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Die Einbürgerung ist nicht der einzige neue Online-Service der Stadt: Um Auskünfte aus dem Melderegister zu erhalten, kann man jetzt ebenfalls unter dem Serviceportal einen Antrag stellen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst Informationen wie Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften sowie gegebenenfalls den Sterbefall einer Person. Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft in Höhe von 11 Euro muss - so wie die 255 Euro teure Einbürgerungsgebühr - per Online-Bezahlfunktion (Paypal oder Giropay) beglichen werden.
Die meisten Neu-Deutschen sind Syrer
Erstmals fand in Gelsenkirchen vergangenen Donnerstag auch eine öffentliche Einbürgerungsfeier statt, bei der 60 Menschen ihre Urkunde erhielten. Fast die Hälfte der Menschen hatte die syrische Staatsangehörigkeit.
Das ist auch mit Blick auf die Gesamtstatistik nicht anders: Unter den erfolgreich eingebürgerten Menschen im Jahr 2023 waren 536 Syrer, das sind knapp 60 Prozent aller Neu-Deutschen im vergangenen Jahr.