Gelsenkirchen. Es wird mehr und mehr klar, wie die Gelsenkirchener durch die neue Grundsteuer belastet werden. Die Stadt hat jetzt neue Zahlen vorgestellt.
Beim Thema Grundsteuer werden in Gelsenkirchen jetzt Fakten geschaffen: Kämmerer Luidger Wolterhoff hat bei seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplans für 2025 die neuen Hebesätze für Gelsenkirchen angekündigt. Dabei werden die Empfehlungen übernommen, die das Land NRW jeder Kommune gegeben hat.
Demnach ist künftig für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) ein Hebesatz von 498 Prozent vorgesehen. Aktuell liegt dieser noch bei 337,5 Prozent. Bei der Grundsteuer B soll differenziert werden zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken (zum Beispiel Firmenstandorte). Die Grundsteuer B für Wohnungen soll auf 694 Prozent steigen, die für Unternehmen auf ganze 1385 Prozent. Eine Differenzierung war bislang nicht möglich, derzeit gibt es einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B, der bei 675 Prozent liegt. Das heißt also: Für Wohnungen verändert sich der Hebesatz kaum, Unternehmen müssen dagegen mit einem mehr als doppelt so hohen Hebesatz rechnen.
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Was zunächst nach einer enormen Zusatzbelastung für die Wirtschaft klingen mag, wird nur deshalb in dieser Form umgesetzt, weil die Neubewertung der Grundstücke in NRW zunächst zu einer deutlichen Besserstellung der Geschäftsgrundstücke geführt hatte. Berechnet wird die Steuerbelastung nicht nur durch den Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegen kann, sondern auch durch den Messbetrag. Hier hatte sich im Zuge der Neubewertung der Grundstücke in NRW zunächst für Firmen eine Halbierung ergeben.
Neue Grundsteuer: Das ist der Fahrplan in Gelsenkirchen bis 2025
„Wir wollen die Mieter und privaten Eigentümer nicht stärker belasten als die gewerblichen Eigentümer“, betonte Wolterhoff einen Grundsatz für die Stadtverwaltung. Welche genaue Belastung sich für welchen Eigentümer und Mieter jetzt individuell aus den neuen Hebesätzen und Messbeträgen ergeben, wird dann auf den Grundsteuerbescheiden für 2025 zu lesen sein. Klar ist aber, dass die gesamten Steuereinnahmen, die die Stadt erzielt, nicht höher sein sollen als vor der Reform. „Aufkommensneutral“ heißt das.
Wie Kämmerer Luidger Wolterhoff betonte, will das NRW-Finanzministerium die Hebesatzempfehlungen für die Kommunen im Laufe des Septembers noch einmal aktualisieren. Es kann also noch mal eine letzte Anpassung der Zahlen in Gelsenkirchen geben. Im Oktober soll der Politik dann eine Beschlussvorlage mit den angepassten Hebesätzen vorgelegt werden, damit rechtzeitig vor dem neuen Jahr die neuen Grundsteuerregelungen in Gelsenkirchen abgesegnet werden können.
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