Gelsenkirchen-Bismarck. Ärger an der Marina Gelsenkirchen: Viel Geld haben Anwohner für ihre Edel-Lofts gezahlt, jetzt klagen sie über Mängel. Ein Gerichtsstreit droht.
Kaum, dass die Nachricht über den Bau weiterer Luxus-Lofts an Gelsenkirchens Marina veröffentlicht wurde, da meldeten sich Käufer bereits errichteter Lofts in Stölting Harbor mit Kritik.
„Wir finden es grundsätzlich sehr gut, dass in dieses schöne Quartier investiert wird. Bevor man allerdings neue Lofts baut, sollte man aber erst dafür sorgen, dass bei den alten Lofts alle Arbeiten erledigt sind“, sagt Kay Störmer. Der Loftbesitzer gehört mit Ute Mende und Frank Frühling zu den Anwohnern an der Johannes-Rau-Allee, die sich jüngst über eine in ihren Augen wieder aufkommende „Raser-und-Poser“-Problematik im Quartier beschwert hatten. Dieses Mal aber, richtet sich ihre Kritik an das Bauunternehmen, das ihre Lofts hochgezogen hat. Zahlreiche Mängel monieren die Eigentümer, beklagen eine andauernde Hängepartie bei deren Beseitigung.
Käufer von Luxus-Lofts beklagen Baumängel - auf dieses Summe taxiert ein Experte die Schadenssumme
Hauptstoßrichtung der Eigentümer-Beschwerden sind „Risse und Wassereinbrüche“ im Untergeschoss des Lofts Nummer zwei. Davon betroffen seien unter anderem die Tiefgarage, Keller und auch - womöglich eine besondere Gefahr - ein Elektro-Raum. Im Fokus der Kritik steht auch die Pellet-Heizungsanlage, der die Anwohner „häufige Ausfälle“ nachsagen. Die Wohntemperatur sei mehr schlecht als recht regelbar - „viel zu oft ist es einfach zu warm in der Wohnung, selbst wenn man die Heizung komplett herunterdreht.“
Störmer, Mende und Frühling erzählen weiter, dass die Mängelliste „150 Punkte umfasst“ und der mittlerweile eingeschaltete Gutachter die Schadenssumme auf „gut 300.000 Euro“ taxiert habe. Folge: „Eine Reihe von Haushalten hat die letzte fällige Rate zum Eigentumserwerb einbehalten“.
Mittlerweile kommunizieren Eigentümer und Bauträger über eingeschaltete Rechtsanwälte miteinander. Auf beiden Seiten steht der Vorwurf im Raum, nicht zu reagieren und die Mitarbeit zur Lösung der Probleme zu verweigern. Ende Juni des vergangenen Jahres hatten sich Vertreter der Eigentümer, der von ihnen eingeschaltete Sachverständige, die Hausverwaltung, die Rechtsanwälte beider Parteien und der Bauträger, die Hofschröer Projektbau GmbH, vor Ort in Bismarck getroffen. Der Betrieb mit Sitz in Lingen baut demnächst neben einem dritten Loft auch noch ein Hotel an der Marina.
Viel getan hat sich seit dem Ortstermin vor gut einem Jahr augenscheinlich nicht, wie den Antworten auf WAZ-Anfrage zu entnehmen ist. Der Einschätzung von Sarah Wallisko zufolge, der Anwältin der Eigentümer, bleibt „leider nur die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung“. Bisher habe man zu den entscheidenden Mangelpunkten keine konkrete Mitteilung, dass diese anerkannt würden und keine konkrete Mitteilung, „mit welchen Maßnahmen die Mängel bis wann behoben werden“. Demnach waren alle Mangelbeseitigungsforderungen mit Fristsetzung an Hofschröer bislang erfolglos.
Bauleiterin Gina Rickers, die für Hofschröer antwortet, sieht das anders. Ihr zufolge ist die Eigentümer-Seite der Aufforderung, die zusätzlich von Seiten des Bauträgers mit Kommentaren versehene Mängelliste „zu vervollständigen und zu kommentieren“ bis heute nicht nachgekommen. „Leider müssen wir sagen, dass eine konstruktive Zu- und Mitarbeit seitens der Wohneigentümergemeinschaft und deren Rechtsvertreter nicht so gegeben ist, dass eine gemeinsame zielorientierte Lösung herbeizuführen ist.“
Störmer, Mende und Frühling können angesichts dieser Äußerungen nur müde mit dem Kopf schütteln. Sie fragen: „Warum sollte es in unserem Interesse sein, die Mängelbeseitigung herauszuzögern? Wir haben schließlich Hunderttausende Euro in unser Eigentum gesteckt. Was hätten wir davon?“ Und zu den Anmerkungen in der Mängelliste: „Das Bauunternehmen sieht weitgehend keine Mängel, zum Großteil unserer aufgeführten Beanstandungen haben wir als Antwort zu lesen bekommen: ‚Liegt alles innerhalb der Toleranzgrenze.‘“ Heißt: Der Fall landet am Ende wohl bei Gericht.