Essen. Die Reform mag im Grundsatz gerecht sein, Erhöhungen von mehreren Tausend Prozent für Grünflächen-Grundstücke sind es nicht. Hier sind schwere Fehler passiert.

Dass die Grundsteuerreform bei bislang unterbewerteten Grundstücken die Kosten treiben würde, kam nicht überraschend und war am Ende ja sogar Sinn der Sache. Denn auf der anderen Seite gibt es eben auch viele, die ab sofort von niedrigeren Kosten profitieren, weil ihr Immobilieneigentum überbewertet war.

So weit, so gut. Leider wird aber immer klarer, dass den Machern der komplexen Reform an irgendeiner Stellschraube ein schwerer Fehler unterlaufen sein muss. Eine Reihe von unbebauten, aber keineswegs wertvollen Essener Grundstücken wird jetzt mit Steuersätzen belastet, die jedes Maß sprengen und für die Betroffenen zu einer ernsten Existenzfrage werden.

Der unterstellte Wert der in Rede stehenden Grundstücke ist grotesk überhöht

Steigerungen von mehreren Tausend Prozent für Feld, Wald und Wiese können unmöglich das letzte Wort sein. Betonen muss man: Es geht ausdrücklich nicht um spekulatives Bau-Erwartungsland, sondern um Flächen, die aus unterschiedlichen Gründen niemals auch nur entfernt den Wert haben werden, den die neuen Hebesätze und die Bewertungen der Finanzbehörde ihnen unterstellen.

Die Stadt Essen hat mit der gut gemeinten Splittung des Hebesatzes und der damit verbundenen Bevorzugung von reinen Wohngrundstücken zu Lasten anderer Flächen einiges beigetragen zu dem Dilemma. Das Grundproblem scheint jedoch beim Land NRW und bei den Finanzbehörden zu liegen, wo man über bestimmte Sachverhalte entweder nicht richtig nachgedacht hat oder die sittenwidrigen Steigerungen vielleicht sogar billigend in Kauf nahm nach dem zynischen Motto: Wenn es für (fast) alle gerechter zugehen soll, müssen einige wenige finanziell über die Klinge springen.

Das geht so nicht. OB und Stadtrat müssen auch durch Aktivierung politischer Kontakte das ihnen mögliche tun, um diesen Zustand zu heilen. Das sind sie den betroffenen Essener Bürgern ganz einfach schuldig.