Essen. „Laufe nicht ein zweites Mal mit dem Kopf gegen die gleiche Wand“, so der OB zur Kritik, keinen Rechtsstreit zu führen. Chance sei gleich Null.

Oberbürgermeister Thomas Kufen hat die Entscheidung verteidigt, der AfD für eine Veranstaltung am 5. September den zweitgrößten Saal der Philharmonie zu vermieten, ohne dass die Stadt erneut den Rechtsweg beschreitet. „Ich laufe nicht ein zweites Mal mit dem Kopf durch die gleiche Wand“, erklärte der OB auf Anfrage dieser Redaktion unter Anspielung auf den AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle. Die Stadt war im Juni 2024 vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, das Bundestreffen nicht in der Halle dulden zu müssen.

Lesen Sie auch zum AfD-Parteitag in Essen:

Die Begründung des Gerichts lautete im wesentlichen, dass die AfD aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein Recht darauf habe, städtische Gebäude zu nutzen. Ein ähnliches Urteil wäre zweifellos erneut erfolgt, hätte man nun auch die Philharmonie verweigert, betonte Kufen. Wie berichtet, wollen drei AfD-Bundesabgeordnete - darunter der Essener Stefan Keuter - einen „Bürgerdialog“ im RWE-Pavillon der Philharmonie veranstalten. Der Saal bietet maximal 390 Sitzplätze.

Belegschaft fordert kämpferische Haltung und sieht die Philharmomnie für ihre Arbeit als entwertet an

Die Belegschaft der Theater und Philharmonie Essen GmbH (TUP) hatte das pragmatische Bemühen von Stadt und TuP-Leitung um Rechtskonformität in einem offenen Brief dennoch scharf kritisiert und eine stärker kämpferische Haltung der Stadt Essen verlangt. „Wir können nicht Stücke aufführen, die sich kritisch mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus auseinandersetzen, von Hass, Verfolgung, Ausgrenzung und von queeren Identitäten handeln, wenn die AfD in der Philharmonie ihre rassistischen und völkischen Parolen verbreiten darf“, hieß es. Man wolle nicht in einem Gebäude arbeiten und die neue Spielzeit vorbereiten, wenn die AfD dort Räume erhalte.

Im Auftrag Kufens hat nun Kulturdezernent Muchtar Al Ghusain die Belegschaft in einem Antwortschreiben erneut auf die Rechtslage hingewiesen. Die TUP-Geschäftsführung „muss rechtssicher handeln, auch wenn es den individuellen politischen und weltanschaulichen Perspektiven widerstrebt“. Al Ghusain appelliert an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Lassen Sie Ihre Arbeit in der kommenden Spielzeit nicht von dieser Veranstaltung negativ beeinflussen und überschatten.“ Es stehe jedem frei, am 5. September seinem Ärger „durch zivile Formen des Protests und kreative Aktionen Ausdruck zu verleihen“. Dazu wünsche er viel Erfolg.

[Essen-Newsletter hier gratis abonnieren | Folgen Sie uns auch auf Facebook, Instagram & WhatsApp | Auf einen Blick: Polizei- und Feuerwehr-Artikel + Innenstadt-Schwerpunkt + Rot-Weiss Essen + Lokalsport | Nachrichten aus: Süd + Rüttenscheid + Nord + Ost + Kettwig und Werden + Borbeck und West | Alle Artikel aus Essen]