Essen. Stadt und Theater-GmbH sahen keine Chance, die im RWE-Pavillon des Saalbaus geplante Veranstaltung zu verhindern. Die TuP-Belegschaft ist empört.
Vor sechs Wochen musste die umstrittene Partei sich ihren Weg auf die Bühne der Grugahalle noch vor dem Verwaltungsgericht erstreiten. Ein paar hundert Meter weiter, beim Essener Saalbau, blieb der „Alternative für Deutschland“ ein solcher Aufwand jetzt hingegen erspart: Im Schatten der politischen Sommerpause und fernab aller medialen Aufregung hat die städtische Theater und Philharmonie GmbH jüngst den Mietvertrag für jenen „Bürgerdialog“ unterschrieben, mit dem drei Bundestagsabgeordnete der AfD am 5. September im RWE-Pavillon des Saalbaus auf Werbetour gehen wollen.
Geschäftsführer von Essener Theater und Philharmonie: „Ich muss rechtssicher handeln“
Die AfD im Saalbau, Essens „guter Stube“, wie es früher immer hieß – das wurmt viele im Rathaus, beim Theater und weit darüber hinaus. Doch die Rechtslage, seufzt TuP-Geschäftsführer Fritz Frömming achselzuckend, lässt nichts anderes zu: Nach kurzer Abstimmung mit der Stadtspitze und vor dem Hintergrund auch anderer Parteiveranstaltungen in den Räumlichkeiten an der Huyssenallee sah er sich mit Blick auf den Gleichbehandlungs-Grundsatz gezwungen, den Mietvertrag durchzuwinken: „Ich muss rechtssicher handeln.“
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So sieht es auch der städtische Rechtsdezernent Christian Kromberg, der Ende Juni noch alles daran gesetzt hatte, den AfD-Bundesparteitag nur unter Auflagen stattfinden zu lassen. Im Nachhinein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sei rechtlich nicht machbar, versichert Kromberg. Und auf einen mutmaßlich aussichtslosen Rechtsstreit will er es nicht ankommen lassen – wohl wissend, dass etwa die Grünen schon beim letzten Mal nur mit Bauchschmerzen einem solchen Versuch zugestimmt hatten.
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Vor AfD-Veranstaltung in Essen: Ventil für Mitarbeiter-Frust
So viel Pragmatismus gefällt nicht jedem. Vor allem in der Belegschaft von Theater und Philharmonie gärt es gewaltig. Die Stadt sei eingeknickt und lasse nach anfänglich klarer Haltung gegen die AfD nun die Zügel schleifen: „Ein fatales Signal!“ So groß scheint der Ärger, dass Rechtsdezernent Kromberg der aufgewühlten Belegschaft am 28. August in einem Mitarbeitergespräch die Position der Stadt erläutern will – wenn man so will: ein Ventil, um den Frust zu kanalisieren.
Und dort dürfte wohl auch deutlich werden, dass die Stadt eben nicht untätig bleiben, sondern aus dem Streit mit der und um die AfD Lehren ziehen will. So hatten CDU, Grüne und FDP schon vor dem AfD-Bundesparteitag angeregt, die Vermietungs-Konditionen für den Saalbau und andere Veranstaltungsorte zu ändern. Künftig will man die Anmietung städtischer Räumlichkeiten grundsätzlich von der Abgabe einer strafbewehrten Selbstverpflichtung abhängig machen.
Zwar waren Stadt und Messe-Gesellschaft mit einem solchen Ansinnen im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags gescheitert, dies allerdings nur, weil die Regelung nachträglich zur Auflage gemacht werden sollte. „Das Gericht hat jedoch nicht signalisiert, dass es eine solche Regelung grundsätzlich für unrechtmäßig hält“, sagt Jurist Kromberg. Das Kalkül: Womöglich lasse sich die eine oder andere AfD-Veranstaltung sozusagen durch die Hintertür verhindern, wenn man bestimmte Äußerungen mit Strafandrohungen belegt.
Die Regelung könnte – eine entsprechende Mehrheit vorausgesetzt – schon in der nächsten Ratssitzung am 28. August beschlossen werden und würde dann für künftige Vermietungen gelten. Ob die Taktik aufgeht, damit Vermietungen an die AfD zu verhindern oder zumindest auszubremsen, steht dahin. Denn die Partei bleibt gewöhnlich eh lieber unter sich. Auch beim „Bürgerdialog“ am 5. September mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter, Kay Gottschalk und Martin Renner legt man offenbar Wert darauf zu kontrollieren, wer da kommt: Erforderlich sind Anmeldungen über eine Mailadresse der AfD-Bundestagsfraktion, und das bedeutet wohl: Der hie und da ausgeheckte Plan, die Veranstaltung von innen zu torpedieren, gestaltet sich eher schwierig.
Das hindert die TuP-Belegschaft nicht an jenem „kreativen Protest“, von dem TuP-Geschäftsführer Frömming spricht. Doch für den muss sie vermutlich draußen bleiben.
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