Essen-Schonnebeck. Blechdosen, Teppiche, Kinderwagen: In einem Essener Garten stapelt sich der Müll. Die Nachbarn ärgert das, die Stadt kündigt Konsequenzen an.
Kiesbeete umranden den Garten, im Teich schwimmen Koi-Karpfen, auf der Terrasse stehen Liegestühle: Michael Güth gibt sich Mühe mit seinem Garten in Essen-Schonnebeck. Auch bei seinem Nachbarn Cornell Steckbeck grüßen stumm die Gartenzwerge und es blühen die Tulpen. An beide Grundstücke angrenzend türmt sich aber der Müll. Das Problem ist der Stadt Essen seit Oktober 2022 bekannt, jetzt wird dem Eigentümer nach Angaben von Stadtsprecherin Jacqueline Riedel ein Zwangsgeld angedroht.
Fassade von Schonnebecker Haus gerissen
„Wir wohnen gerne hier“, sagt Michael Güth. Die Straße Kleiner Bruch ist ruhig gelegen, nur wenige hundert Meter weiter befindet sich die Schonnebecker Ortsmitte. Das Haus mit der Nummer 25 hingegen ist optisch in keinem guten Zustand. Die Fassade ist mehrfach gerissen, Wasser tropft aus dem Regenrohr, ein Dachziegel fehlt. Auf der Wiese im Garten stapeln sich alte Kinderwagen, ein Kleiderbügel, Fahrradreifen, ein Teppich und eine Blechdose. „Der Wert unserer Häuser sinkt dadurch enorm“, klagt der 75-jährige Cornell Steckbeck, der sein Haus vor einiger Zeit hat schätzen lassen.
Nach Angaben der Stadt wohnen drei Familien in dem Haus, insgesamt 17 Personen. Manchmal würden die draußen essen und die Reste liegenlassen, dann kämen Ratten „und die machen am Gartenzaun nicht Halt“, sagt Michael Güth und zeigt auf ein Rattenloch direkt an seinem Gartenteich. „Der Müllhaufen liegt schon ewig dort“ klagt der 63-Jährige. Mit steigenden Temperaturen stinke es und er mache sich Sorgen um die Kinder, die dort spielen würden. Bei der Stadt habe er sich schon mehrmals beschwert, sei aber nicht weiter informiert worden. Güth: „Man fühlt sich hilflos.“
Stadt Essen hat Grundstück in Schonnebeck kontrolliert
Tatsächlich ist es Aufgabe der Stadt, sich um jegliche Grundstücksverunreinigungen zu kümmern, auch wenn diese sich nicht auf öffentlichen Flächen befinden. Illegal ist Abfall laut Gesetz nämlich immer dann, wenn er an Orten liegt, die nicht „zum Zweck der Beseitigung“ vorgesehen sind. Einfach ausgedrückt: Der Müll gehört in die Tonne, zum Recyclinghof oder am Abend vor der Sperrmüllabholung an den Straßenrand. Anderes Vorgehen – beispielsweise das Entsorgen von Müll in der Natur – kann laut Kreislaufwirtschaftsgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zu dem Fall in Schonnebeck erklärt die Stadt auf Anfrage, dass das Ordnungsamt das Grundstück im vergangenen Jahr kontrolliert und den Eigentümer zur Beseitigung der Müllablagerung aufgefordert habe. Im Januar habe es dann eine Nachkontrolle gegeben. Der Müll sei nicht komplett beseitigt gewesen. Stadtsprecherin Maike Papenfuß: „Nachdem der Grundstückseigentümer zwischenzeitlich mehrfach schriftlich aufgefordert wurde, das Grundstück weiter zu reinigen und Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, konnte keine weitere Reaktion festgestellt werden.“ Auch eine letzte Frist Mitte April diesen Jahres ließ der Eigentümer verstreichen. „Da der Eigentümer die Ablagerungen immer noch nicht ordnungsgemäß entsorgt hat, wird nun eine Ordnungsverfügung erlassen und Zwangsgeld angedroht“, heißt es seitens der Stadt.
Im Gespräch mit der Redaktion zeigt sich der Eigentümer einsichtig und erklärt: „Ich verstehe, dass die Nachbarn das stört.“ Der Müll sei nicht von ihm, sondern von den Mietern. Die würden ihn trotz Aufforderung nicht wegräumen. Er glaubt außerdem, dass auch Externe Müll in dem Schonnebecker Garten ablagern, nicht nur die Mieter. Und er sagt: „Natürlich wird das jetzt weggeräumt.“ Er wolle sich zeitnah selbst um das Problem kümmern.
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