Duisburg. Sieben Männer misshandelten zwei Jungen in einem Keller. Die einstündige Quälerei filmten die Täter. So verurteilte das Gericht nun zwei der Täter.
Auf unglaublich brutale Weise wurden zwei 15-Jährige am 11. März 2024 im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Wanheimer Straße in Duisburg-Wanheimerort gefoltert. Grund: Ein 21-Jähriger, der sein Einkommen mit dem Verkauf von Einmal-E-Zigaretten bestritt, verdächtigte sie, Ware und 5000 Euro Einnahmen aus seinem Lager gestohlen zu haben. Das Landgericht Duisburg am König-Heinrich-Platz sprach nach dreieinhalb Monaten Verhandlungsdauer am Montagabend ein Urteil.
Unter dem Vorwand, man wolle ein klärendes Gespräch führen, waren die Jugendlichen in den Keller gebracht worden. Dort wurden sie von sieben Männern umringt. Die 15-Jährigen mussten sich bis auf die Unterhose ausziehen, wurden mit Stuhlbeinen, Ketten und Gürteln geschlagen.
Männer quälen Teenager im Keller: 15-Jährige wurden eine Stunde lang misshandelt
Immer wieder zwang sie der 21-Jährige dazu, sich für den Diebstahl zu entschuldigen. Er überschüttete einen Jungen mit Reinigungsalkohol, zündete ihn an.
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Obwohl eines der Opfer durch die Misshandlungen eine gebrochene Nase davontrug und ohnehin nur schwer Luft bekam, wurde sein Kopf mit Plastikfolie umwickelt. Das hätte nach Ansicht eines medizinischen Sachverständigen auch tödlich enden können.
Ein 22-Jähriger filmte das grausige Geschehen mit seinem Handy. Und er drückte einem der Jungen eine Zigarette auf der Hand aus. Der junge Mann durfte deshalb gleichfalls auf der Anklagebank sitzen. Die übrigen fünf Beteiligten warten noch auf ihre Prozesse, die in diesem Jahr vor dem Duisburger Amtsgericht stattfinden sollen.
Vorsitzender sprach von „Gewaltorgie“
Im Laufe der sich über acht Verhandlungstage erstreckenden Hauptverhandlung hatten die Angeklagten weitgehende Geständnisse abgelegt. Deren Wert sahen die Juristen allerdings als nicht sehr erheblich an. Das beste Beweismittel lag ja bereits in Form der Filmaufnahmen vor.
Der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer sprach im Urteil von einer „Gewaltorgie“. Viel mehr als die Geständnisse konnte das Gericht nicht zu Gunsten der Angeklagten werten. Strafschärfend mussten sich dafür die körperlichen und vor allem die psychischen Verletzungen der 15-Jährigen auswirken. Sie hatten angesichts der Misshandlungen und von Todesdrohungen nicht mehr geglaubt, lebend aus dem Keller heraus zu kommen.
Die Urteile: Der 21-Jährige muss wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der filmende Mittäter wurde nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Angesichts seines deutlich geringeren Tatbeitrags wurde eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
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