Duisburg. Zwei Jugendliche (14/15) sind von jungen Männern stundenlang festgehalten, misshandelt und erniedrigt worden. Die Täter filmten das Martyrium.

Einen erschütternd brutalen Fall von Menschenraub berichtet die Polizei von der Wanheimer Straße: Zwei Jugendliche, 14 und 15 Jahre alt, sind am Montag von einer Gruppe Männer in den Keller eines Wohnhauses an der Wanheimer Straße gelockt und dort stundenlang misshandelt und erniedrigt worden. Die Jugendlichen wurden schwer verletzt, vier Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft.

Die beiden Teenager waren den Gewalttätern am Montag, 11. März, im Keller eines nahe gelegenen Wohnhauses ausgesetzt: Die Täter sollen sie laut Polizei mit „massiver körperlicher Gewalt“ und „erniedrigenden Handlungen“ gequält haben. Obendrein filmten sie die Misshandlungen. Danach setzten sie ihre Opfer einfach vor dem Haus ab. Dieses liegt laut Polizei in Wanheim-Angerhausen.

Männergruppe misshandelt Jugendliche in Duisburg: Vier Verdächtige festgenommen

Die beiden hilflosen Teenager suchten Schutz bei ihren Eltern, die sofort die Polizei verständigten. Aufgrund der schweren Verletzungen wurden beide mit einem Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der polizeiliche Opferschutz kümmert sich um die Jugendlichen und deren Angehörige.

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Das Präsidium meldet mit den erschütternden Schilderungen direkt Fahndungserfolge: Durch „akribische Ermittlungen“, Vernehmungen, Spurensicherung und -auswertung sowie Durchsuchungen sei es gelungen, einen ersten Verdächtigen am Dienstag (12. März) und drei weitere Männer am Freitagmorgen (15. März) festzunehmen.

Vier Verdächtige sind zwischen 17 und 22 Jahre alt

Die vier Tatverdächtigen im Alter zwischen 17 und 22 Jahren wurden jeweils wegen des Verdachts des erpresserischen Menschenraubs einem Haftrichter vorgeführt. Sie sitzen nun alle in Untersuchungshaft.

Die Kriminalpolizei wertet weiterhin Spuren aus, befragt Zeugen und untersucht elektronische Speichermedien. Zu den Hintergründen macht die Polizei Duisburg keine Angaben. Das Tatmotiv sei Gegenstand weiterer Ermittlungen.

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