Duisburg. Einer filmte, der andere quälte ihn: Zwei Duisburger (19 und 20 Jahre alt) folterten ihr junges Opfer mit Waterboarding. Jetzt fällt das Urteil.
Unfassbar, was zwei heute 19 und 20 Jahre alte Duisburger am 30. Dezember 2022 mit einem Gleichaltrigen anstellten: Weil der angeblich Geld gestohlen hatte, wurde er in einen Keller gezerrt und gefesselt. Der 20-jährige Täter folterte ihn, der 19-Jährige filmte die Taten mit seinem Handy.
Waterboarding in Duisburg: So folterten zwei Jugendliche ihr Opfer
Der junge Geschädigte wurde geschlagen und auf den Boden gelegt. Sein Gesicht wurde mit einem Tuch bedeckt und Wasser darüber geschüttet. Eine Foltermethode, die einst im Zusammenhang mit Verhörmethoden amerikanischer Geheimdienste als Waterboarding bekannt wurde.
- Abonnieren Sie unseren Duisburg-Newsletter gratis: Wir schicken Ihnen jeden Abend eine E-Mail mit allen Duisburger Nachrichten und Artikeln des Tages: Hier können Sie den Duisburg-Newsletter direkt bestellen.
Der 20-Jährige zeigte dem Gefesselten einen Werkzeugkoffer und drohte ihm, mit dem Inhalt der Kiste Löcher in seinen Körper zu bohren, Fingernägel auszureißen und Finger abzuschneiden. Der Gefolterte, der angeblich Geld gestohlen hatte, versprach zuletzt, 50 Euro zu bezahlen. Damit war die Sache anscheinend für alle Beteiligten erledigt.
Nach Folter: Täter und Opfer fahren gemeinsam illegales Autorennen
Die Tat kam erst raus, als der Geschädigte und einer seiner Folterer Monate später gemeinsam an einem illegalen Rennen teilnahmen und einen Unfall erlitten. Die Polizei fand auf dem Handy des 19-Jährigen die Aufnahmen der Folter im Keller.
Die beiden Angeklagten legten rückhaltlose Geständnisse ab. Leugnen wäre angesichts der Filmaufnahmen auch zwecklos gewesen. Der 20-Jährige versuchte, sich während der Verhandlung bei dem Geschädigten zu entschuldigen. was dessen Mutter allerdings untersagte.
Bewährungshelfer: „Er ist ein netter Junge“
Beide Angeklagten sind bereits vorbestraft. Vor Gericht sagten zwei Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe, die beiden erfüllten seit dem Vorfall alle erdenklichen Auflagen, steckten inzwischen beide mitten in der Ausbildung, seien in ihre Familien fest eingebunden. Auch der Bewährungshelfer des zur Tatzeit bereits unter Bewährung stehenden 19-Jährigen war ratlos: „Er ist ein netter Junge. Er macht alles richtig. Bis auf die Straftaten.“
„Man könnte meinen, die Angeklagten haben zu viele schlechte Filme gesehen“, kommentierte die Staatsanwältin die Tat. Sie war fest davon überzeugt, dass angesichts der Schwere der Schuld nur eine Jugendstrafe für den erpresserischen Menschenraub und die gefährliche Körperverletzung in Betracht komme.
20-Jährigen in Duisburg gefoltert: Warum die Täter mit Bewährung davonkommen
Das Jugendschöffengericht sah das genau so. Allerdings wurden zwölf und 22 Monate lange Haftstrafen auf jeweils zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Man dürfe hoffen, dass die Angeklagten ihr Leben inzwischen in den Griff bekommen haben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die müssen als Bewährungsauflage zudem je 1500 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.