Duisburg. Drei Kaninchen wurden am Rhein ausgesetzt. Das Duisburger Tierheim berichtet über den traurigen Fund. Jetzt gibt es neue Details. Dem Trio gehts nicht gut.

Das Tierheim in Duisburg macht einen traurigen Fund öffentlich. Am Sonntag, 29. Dezember, wurden demnach drei Kaninchen in einer Plastikkiste am Rhein in Asterlagen ausgesetzt – bei eisigen Temperaturen. „Offenbar hat hier jemand gemerkt, dass Tiere keine passenden Weihnachtsgeschenke sind“, schreibt das Tierheim auf seiner Facebookseite. Und: „Zum Glück wurden die Kaninchen rechtzeitig gefunden und sind nun in Sicherheit.“

Julia Schambach vom Tierheim stellt auf Nachfrage der Redaktion klar, dass die Kaninchen ansonsten verstorben wären. „Sie stammen ja sehr wahrscheinlich aus der Innenhaltung und bilden entsprechend kein Winterfell“, erklärt Schambach. „Die Kaninchen wurden zudem offenbar schon krank ausgesetzt und befinden sich nun in ärztlicher Behandlung. Ein Tier hat auch Probleme mit den Augen.“

Tierheim Duisburg: Kaninchen wurden 2024 am häufigsten gezielt ausgesetzt

Das Tierheim will die Kaninchen nach abgeschlossener Behandlung vermitteln – dann an hoffentlich liebevollere und verantwortungsbewusstere Menschen. „Kaninchen sind die Tiere, die bei uns im letzten Jahr am häufigsten gezielt ausgesetzt wurden“, schreibt das Tierheim auf seiner Facebookseite. Kein einziges Fundtier sei von den Besitzern wieder abgeholt worden. „Ein trauriger Rekord…“

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Über den aktuell Fall ist auch die Tierrechtsorganisation Peta schockiert. Sie hat jetzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder bei der Tierrechtsorganisation telefonisch unter 0711 8605910 oder per E-Mail zu melden – auch anonym.

Peta setzt Belohnung aus

Peta weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies könne mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greife auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistungen unterlassen.

Die Tierrechtsorganisation setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

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