Duisburg. Die Stadt Duisburg beschließt per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel am Zoo. Das sind die Hintergründe und die konkreten Regelungen.
Die Stadt Duisburg erlässt per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot am Zoo: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist demnach vom 31. Dezember 2024, 0 Uhr, bis 1. Januar 2025, 23:59 Uhr in einem Radius von mindestens 100 Metern zur jeweiligen Grenze des Tierparks verboten – insbesondere im Bereich des Kaiserbergs.
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Dieses Verbot soll die Tiere vor zusätzlicher Lärm- und Lichtbelästigung schützen. Außerdem wird die Entscheidung mit brandempfindlichen Gebäuden begründet, die sich innerhalb des Zoogeländes befinden. Verstöße gegen diese Vorgaben stellen laut Stadt eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel rund um den Zoo in Duisburg
Damit knüpft die Stadt an bundesweit gültige, gesetzliche Regelungen an, wonach das Abbrennen von Pyrotechnik im Umfeld von besonders schützenswerten Gebäuden und Einrichtungen verboten ist. Hierzu zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie eben besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen.
Darüber hinaus verzichtet die Stadt auf gesonderte Böllerverbotszonen. Die Randale, die es in den vergangenen Jahren rund um Hotspots wie die Pauluskirche in Hochfeld immer wieder gegeben hatte, würde sich ansonsten nur verlagern, hieß es zuletzt in Abstimmung mit der Polizei. Außerdem binde die Überwachung solcher Verbotszonen zu viel Personal, das dann nicht flexibel einsetzbar wäre (wir berichteten). Allerdings baut die Polizei erstmals eine mobile Kamera im Bereich der Hochfelder Pauluskirche auf.
Die Stadt verweist mit Blick auf den Jahreswechsel zudem darauf, dass das Abbrennen von Pyrotechnik lediglich am 31. Dezember sowie am 1. Januar zulässig ist. Zu allen anderen Zeiten bedarf es einer Genehmigung durch das Bürger- und Ordnungsamt. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 abgebrannt werden und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Tipps der Feuerwehr zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester
Die Feuerwehr Duisburg und der Deutsche Feuerwehrverband geben zudem wichtige Hinweise für einen sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Silvester: Feuerwerkskörper und Raketen sollten ausschließlich im Freien abgebrannt werden. Die Verwendung in geschlossenen Räumen ist verboten.
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Die weiteren Tipps:
- Lesen und befolgen Sie bitte die Anweisungen der Hersteller sorgfältig, insbesondere bei Raketen.
- Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Personen, Tieren und brennbaren Materialien wie Schuppen, Scheunen oder Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten.
- Werfen oder schießen Sie Feuerwerkskörper niemals in Richtung von Personen oder Tieren.
- Schließen Sie während des Feuerwerks alle Fenster und Balkontüren, um zu verhindern, dass Feuerwerkskörper in die Wohnung gelangen.
- Versuchen Sie niemals, nicht gezündete Feuerwerkskörper erneut anzuzünden.
- Löschen Sie glühende Reste ab und entsorgen Sie sie sicher.
- Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur unter Aufsicht mit vermeintlich ungefährlichen Artikeln (Feuerwerkskörper der Kategorie F1) hantieren.
- Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer. Illegale oder selbst gebastelte Böller können zu schweren und dauerhaften Verletzungen führen.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Weitere Informationen und Sicherheitstipps gibt es online auf www.duisburg.de/feuerwehr.