Duisburg-Neudorf. Die Bewohner eines Duisburger Mietshauses sind verzweifelt: Ihre Nachbarn sollen in der Waschküche kiffen und gewalttätig sein. So reagiert der Vermieter.

In ihren vier Wänden fühlt sich Katja Wrase pudelwohl. Seit 2006 wohnt sie in einer Wohnung der Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Mitte an der Memelstraße – und ist dankbar für die Vorzüge, die das genossenschaftliche Leben mit sich bringt: Das Haus sei voll isoliert, sie bekomme regelmäßig Nebenkosten wieder, und wenn mal etwas sei, habe sie immer einen Ansprechpartner, der sich direkt kümmere, beschreibt die 58-Jährige. Sie ist sicher: „Ich hatte noch nie eine so gute Wohnung.“

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Doch in der letzten Zeit gibt es etwas, das Katja Wrase ärgert: Es gebe Mieter, die sich nicht an die Hausordnung hielten. Seit einem Jahr werde der Hausflur nicht geputzt. Boden und Geländer seien klebrig, am Briefkasten klebe Kaugummi.

Nachbarn riefen die Polizei: „Wir haben Angst bekommen!“

Außerdem gebe es in einer Wohnung immer wieder Auseinandersetzungen. „Mein Nachbar von oben und ich haben lautes Geschrei gehört, dann eine Stimme, die sagte, ‚dann sterbe ich eben‘“, beschreibt Katja Wrase. Als es dann noch ein Geräusch gegeben habe, „als würde jemand immer wieder einen Gegenstand oder den Kopf gegen die Wohnungstüre schlagen“, riefen die Anwohner die Polizei. „Wir haben Angst bekommen.“

Die Polizei rückte tatsächlich aus, bald darauf aber wieder ab, wie eine Polizeisprecherin gegenüber dieser Redaktion erklärt. Weitere Polizeieinsätze habe es an der Memelstraße nicht gegeben, so die Sprecherin.

Nachbarn sollen im gemeinsamen Keller Cannabis konsumieren

Doch es gibt noch einen Vorwurf, den Katja Wrase den Mietern der betreffenden Wohnung macht: Sie würden sich nämlich nicht nur „wie die Kesselflicker streiten“. Sondern auch auf ihrem Balkon und sogar im Hausflur Cannabis rauchen. „Es stinkt erbärmlich und zieht in unsere Wohnungen“, beschwert sich Wrase.

Im Wäschekeller sollen die Mieter gekifft haben. (Symbolbild)
Im Wäschekeller sollen die Mieter gekifft haben. (Symbolbild) © dpa | Hannes P Albert

Einmal habe sie die Mieter sogar in den gemeinsamen Kellerräumen beim Kiffen erwischt. „In der Waschküche stand eine Rauchwolke“, beschreibt Wrase. Sie wolle „wirklich keinen Ärger machen“. „Aber ich finde das alles schrecklich, genossenschaftliches Wohnen ist doch etwas Besonderes, da ist ein gutes Miteinander wichtig und jeder sollte sich etwas einbringen.“

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Das würde die Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Mitte wohl so unterschreiben. Denn Genossenschaften agieren in vielen Punkten anders als private Immobilienunternehmen. So geht es ihnen nicht um höchstmögliche Gewinne. Sie wirtschaften zur Förderung ihrer Mitglieder, das schreibt es das Genossenschaftsgesetz vor. Dabei stehen vor allem Werte wie soziale Verantwortung und das Gemeinwohl im Vordergrund.

Was sagt die Wohnungsgenossenschaft zu den Beschwerden?

Die Beschwerden aus der Memelstraße nehme man deswegen ernst, betont Ute Dahmen, bei der Genossenschaft Mitte für das Beschwerdemanagement zuständig, auf Nachfrage dieser Redaktion.

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„Wir verstehen Ihren Ärger und Ihre Sorgen hinsichtlich der beschriebenen Vorfälle, insbesondere in Bezug auf die Geruchsbelästigung, die Nutzung des Wäschekellers und die von Ihnen angeführten weiteren Probleme“, heißt es in einem Schreiben, das Katja Wrase von der Genossenschaft erhielt.

Gegenüber der Redaktion erklärt Ute Dahmen, der Konsum von Cannabis in den Kellerräumen, gehe nicht und werde untersagt. Das sei „ganz klar“. „Im ersten Schritt werden wir die Mieter schriftlich auffordern, den Keller nicht für private oder gar zweckentfremdete Nutzungen zu missbrauchen.“

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Auch das Kaugummi an den Briefkästen und im Hausflur sei entfernt worden. Wegen der mangelnden Treppenhausreinigung habe man zudem ein Rundschreiben verschickt. Jede Mietpartei sei aufgefordert worden, sich an die Hausordnung zu halten. Sollte sich weiterhin nicht jeder Mieter an der Reinigung des Treppenhauses beteiligen, müsse eine externe Firma beauftragt werden.

„Vertragswidriges Verhalten“ wird auch bei der Genossenschaft nicht geduldet

Grundsätzlich werde „vertragswidriges Verhalten“ auch bei ihnen nicht geduldet, erklärt die Wohnungsgenossenschaft Duisburg-Mitte. Eigentlich gilt bei genossenschaftlichen Wohnungen in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht. Schließlich kann niemand einen Anspruch auf Eigennutzung anmelden.

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Im schlimmsten Fall können aber auch in einer Genossenschaftswohnung Kündigungen drohen. „Aber Wohnen ist ein hohes Gut, deswegen hat der Gesetzgeber da hohe Hürden eingezogen“, so Ute Dahmen auf Nachfrage dieser Redaktion.

Keine Antwort auf Anfragen der Redaktion

Die betreffenden Mieter reagierten hingegen auf unsere Anfragen nicht. Mehrfach haben wir versucht, sie zu kontaktieren. Schriftlich und vor Ort. Doch als wir bei ihnen klingelten, öffneten sie die Türe nicht. Und auch auf einen Brief mit der Bitte um ein Statement erhielten wir keine Reaktion.

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Katja Wrase winkt ab: „Das war mir klar“, meint die 58-Jährige. Trotz allen Ärgers – sie will weiter darauf achten, dass die Mieter in der Memelstraße eine Gemeinschaft bleiben. „Denn genossenschaftliches Wohnen ist etwas Besonderes.“

Treppenhausreinigung: Wer muss zahlen?

Den Hausflur regelmäßig putzen, das müssen an der Memelstraße eigentlich alle Mietparteien. (Symbolbild)
Den Hausflur regelmäßig putzen, das müssen an der Memelstraße eigentlich alle Mietparteien. (Symbolbild) © Shutterstock / Serhii Krot | Serhii Krot
  • Für Katja Wrase und die anderen Mieter in der Memelstraße ist der Ärger noch nicht vorbei: Aktuell wehren sich die Nachbarn mit einer Unterschriftenliste gegen den Vorschlag der Genossenschaft, eine externe Firma mit der Treppenhausreinigung zu beauftragen und die Kosten auf alle umzulegen.
  • Es könne nicht sein, dass diejenigen, die sich an die Hausordnung hielten, für eine Reinigungsfirma bezahlen müssten, ärgern sich die Mieter der Memelstraße.
  • Für die Genossenschaft ist das „gut nachvollziehbar“. „Aber wir müssen Herr der Lage werden“, sagt Ute Dahmen auf Nachfrage dieser Redaktion. Der Vermieter sei deswegen berechtigt, eine Firma zu engagieren und alle an den Kosten zu beteiligen.
  • Katja Wrase möchte das so nicht hinnehmen. Sie hat sich jetzt an den Mieterschutzbund gewandt.