Duisburg. An der stählernen Problemstelle der maroden Berliner Brücke (A59) sind weitere Instandsetzungen notwendig. Droht eine weitere Einschränkung des Verkehrs?
Die Autobahn GmbH hat bei Sonderprüfungen an der maroden Berliner Brücke in Duisburg Schäden „im Bereich des Fahrbahnübergangs“ festgestellt. Außerdem seien Instandsetzungsarbeiten notwendig, die „die Tragfähigkeit betreffen“. Dies hat am Freitag auf Nachfrage ein Sprecher der Autobahngesellschaft GmbH des Bundes (AdB) berichtet.
Er gibt jedoch Entwarnung: Die bekannten Schwachstellen am Fahrbahnübergang seien bereits in den vergangenen Tagen saniert worden. Und im zweiten Schadensfall betreffe die notwendige Instandsetzung die bekannten Risse im Stahlträger der Ruhrbrücke. „Es gibt also keine neu entdeckten Schäden. Das Schadensbild entwickelt sich, und wir haben es im Blick und reagieren darauf, um die Berliner Brücke für den Verkehr aufrechtzuerhalten.“
A59 in Duisburg: Schäden an Berliner Brücke – nächste Kontrolle steht an
Die Sonderprüfungen waren laut AdB planmäßig am 13. und 25. November durchgeführt worden, zudem gab es am 27. November eine „Inaugenscheinnahme“. Gutachter analysierten die Ergebnisse. „Die Begutachtung und Bewertung der Schäden ist abgeschlossen“, teilte der Sprecher am Freitag mit. Es seien „Instandsetzungsvarianten untersucht“ worden, mit der Ausführungsplanung habe die AdB begonnen.
Die jüngst geprüfte Schadensentwicklung im Stahl mache eine weitere Ablastung der A59-Brücke nicht notwendig. Aber Mitte kommender Woche steht bereits die nächste Sonderkontrolle an. Die Angst vor neuen gravierenden Schäden und vor weiteren Verkehrseinschränkungen ist ihr ständiger Begleiter.
Bei den Sonderprüfungen handelt sich um eine Brückenprüfung nach der DIN-Norm DIN 1076 und um Ultraschallprüfungen der Schweißnähte, die von zwei besonders geschulten Ingenieuren mit Helfern ausgeführt werden. Diese inspizieren „insbesondere kritische Stellen im Bereich der Lager, Überbau und des Fahrbahnübergangs“, so der Sprecher.
Restlaufzeit hängt von der Schadensentwicklung ab
Am 21. Oktober hatte die Autobahn GmbH bekanntgegeben, dass der Berliner Brückenzug ab sofort für Schwertransporte ab 48 Tonnen gesperrt ist, da „erhebliche Mängel an der Tragfähigkeit“ der Brücke festgestellt worden seien. Bei der Ruhrbrücke, einer von sieben Brücken des Brückenzuges, seien längere Risse „im Bereich des Haupttragwerkes nachgewiesen“ worden. Diese feinen Risse im Stahlträger seien „auf fehlende Materialeigenschaften hinsichtlich Zähigkeit und Rissauffangvermögen“ zurückzuführen. Vergleichbar seien die Schäden mit denen im Stahl der Rheinbrücken in Leverkusen (A1) und Duisburg-Neuenkamp (A40).
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Zweimal sei, auch mithilfe eines Schweißinstituts, vergeblich versucht worden, die Schäden zu beheben. Der Einbau geschraubter Sicherungsmaßnahmen habe „dazu geführt, dass derzeit ein eingeschränkter stabiler Zustand erreicht wurde“, erklärte der Betrieb im Oktober. Dieser Zustand aber könne „nicht dauerhaft erhalten werden“. Die Reststandzeit der Teilbauwerke sei „begrenzt, rechnerisch nicht belastbar ermittelbar und abhängig von der zukünftigen Schadensentwicklung“.
Weitere Verringerung der Verkehrslast droht
Darum muss der Betrieb monatliche Sichtprüfungen und vierteljährliche Sonderbauwerksprüfungen – „Schweißnahtprüfungen“ – vornehmen. So hängt auch vom Ausgang der nächsten Prüfung ab, ob der Verkehr auf der Brücke der Stadtautobahn weiter eingeschränkt wird. Für den Fall weiterer Mängel an der Tragfähigkeit hatte die Autobahn GmbH im Oktober erklärt: „Der Schadensfortschritt kann dann nur durch eine weitere Reduktion der Verkehrslast abgemildert werden.“
Vor der Einschränkung im Oktober galt die Berliner Brücke als noch bis 2029 uneingeschränkt befahrbar. Der Ersatzneubau muss spätestens 2026 beginnen, möglicherweise früher. Die Autobahn GmbH hat den vorgezogenen Neubau beim Fernstraßenbundesamt beantragt. Da sie dies vor dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss zum gesamten sechsstreifigen Ausbau der A59 vom Kreuz Duisburg (A40/A59) bis nach Marxloh beantragte, haben Stadt und Politik Anfang Dezember reagiert: Der Rat hat einstimmig zugestimmt, dass die Stadt der vorläufigen Anordnung nicht zustimmt (wir berichteten).
Oberbürgermeister Sören Link argumentiert, eine Zustimmung der Stadt zur vorläufigen Anordnung „käme vorauseilend einem generellen Einverständnis zum Ausbau der A59 in Hochlage gleich, den wir entschieden ablehnen“ (siehe Infobox).
>> Stadt Duisburg und Autobahn GmbH streiten über den A59-Ausbau
- Die Stadt Duisburg fordert bekanntlich seit Jahren die Zweiteilung des umstrittenen Planfeststellungsverfahrens zum A59-Ausbau, um die Berliner Brücke schnellstmöglich neu bauen und beim weiteren Ausbau ab Meiderich zwischen den Varianten (Hochtrasse einerseits, Tunnel oder Troglage andererseits) in Ruhe abwägen zu können.
- Die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH hat das bislang abgelehnt und beim Fernstraßenbundesamt einen Planfeststellungsantrag für den gesamten 6,7 Kilometer langen Abschnitt gestellt.