Duisburg/Köln/Düsseldorf. Sind Böllerverbotszonen an Silvester sinnvoll? Köln und Düsseldorf hatten die Frage bereits klar beantwortet. Warum Duisburg jetzt diesen Weg geht.
Im Kampf gegen mögliche Krawalle an Silvester wollte die Stadt Duisburg in Abstimmung mit der Polizei zunächst erneut auf gesonderte Böllerverbotszonen (wir berichteten). Doch kurz vor Weihnachten wurde nach einer Allgemeinverfügung zumindest ein Feuerwerksverbot rund um den Zoo bekannt geben. Andere Städte hatten sich dagegen frühzeitig für solche Verbotszonen entschieden.
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So wird es in Köln nach einem politischen Beschluss aus 2023 zum zweiten Mal eine großflächige Zone in der Innenstadt geben, in der nicht geböllert werden darf. In einem Bereich, der linksrheinisch bis zu den Ringen reicht und diese einschließt, ist es damit verboten, pyrotechnische Gegenstände der sogenannten Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, § 24 Abs. 2, 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) mit ausschließlicher Knallwirkung abzufeuern.
Böllern an Silvester: Köln und Düsseldorf kontra Duisburg
Dabei handelt es sich zum Beispiel um Silvesterknaller und Böller. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk der Kategorie 2, bei denen es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der Verordnung nicht betroffen.
Die Stadt begründet die Entscheidung mit Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgerinnen in den vergangenen Jahren. Sie hatten sich demnach immer wieder über Lärm, aber auch über die Feinstaubbelastung und Unmengen von Müll an Silvester beklagt. Durch das Böllerverbot sollen auch Polizei, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden, die zum Jahreswechsel 2022/23 mit Böllern beschossen und verletzt worden waren.
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Das Verbot habe sich bereits 2023/24 auf zahlreiche Bereiche positiv ausgewirkt. Die Feuerwehr verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr in der Altstadt deutlich weniger Rettungseinsätze. In der Leitstelle des Ordnungsdienstes sei keine einzige Beschwerde in Zusammenhang mit Feuerwerk eingegangen – ein absolutes Novum. Mehrere Bürger hätten sich im Nachgang positiv über die Einführung der Böllerverbotszone geäußert und eine Ausweitung der Verbotszone gefordert. Dies sei aus juristischen Gründen aber nicht möglich.
Empfindliche Strafen drohen bei Verstößen
Ordnungsamtskräfte sollen in Köln laut Stadt im Rahmen der personellen Kapazitäten das Böllerverbot auch in diesem Jahr kontrollieren. Wer trotzdem in der Zone Böller abfeuert, müsse per Gesetz mit empfindlichen Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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Unabhängig vom Böllerverbot gilt um den Dom wie in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Und auch in Köln gilt wie in allen bundesdeutschen Städten: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
„ Durch diese Maßnahme konnten Verletzungen durch Feuerwerkskörper drastisch reduziert und exzessive Auswirkungen vermieden werden.“
Darüber hinaus hat sich auch Düsseldorf entschieden, die Altstadt von Dienstag, 31. Dezember 2024, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6 Uhr, zur Böllerverbotszone zu machen. Seit 2016/17 gibt es diese Maßnahme – mit großem Erfolg. „Durch diese Maßnahme konnten Verletzungen durch Feuerwerkskörper drastisch reduziert und exzessive Auswirkungen vermieden werden“, heißt in der entsprechenden Allgemeinverfügung.
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Die Düsseldorfer Altstadt ist mit ihren engen Gassen, dem Burgplatz und der Rheinuferpromenade zum Jahreswechsel traditionell ein großer Anziehungspunkt für viele tausend Menschen, die dort das Neue Jahr begrüßen wollen.