Duisburg. Dönerbude neben Nagelstudio neben Barbershop: Solche Geschäfte verdrängen den Einzelhandel in der City. Andere Städte wollen sich wehren. Und Duisburg?
Inhabergeführte Geschäfte schließen, stattdessen öffnen Nagelstudios und Dönerbuden: Diese Entwicklung der Duisburger Innenstadt beklagen viele Passanten der Königstraße. Kommt die Obergrenze für Barbershops, Handyläden und Co.? Ein aktuelles Gutachten sagt: Rechtlich ist das möglich.
Innenstadt: Es gibt mehr Dönerbuden, Friseure und Nagelstudios als Geschäfte
151 Schank- und Speisewirtschaften, 35 Friseure, 15 Nagelstudios zählt die Stadt Duisburg im Postleitzahlenbereich 47051, also zwischen Kremerstraße, Unterstraße, A59 und Bahngleisen. Diesen insgesamt 201 Betrieben stehen demnach 178 Einzelhandelsgeschäfte gegenüber – im zentralen Bereich Duisburgs gibt es also mehr Dönerbuden, Nagelstudios und Co. als Geschäfte, die zum Bummeln einladen.
Damit ist Duisburg kein Einzelfall: Die Dönerisierung der Innenstädte schreitet in ganz Deutschland voran. Zahlen dazu, wie sich die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat, nennt die Stadt nicht; die dafür nötige Auswertung sei zu aufwendig.
Gutachten von PwC: Döner-Obergrenze ist rechtlich möglich
In Heilbronn fordert aktuell eine Stadtinitiative gemeinsam mit der CDU: Die Stadt soll diese Entwicklung stoppen, indem sie eine Obergrenze für bestimmte Geschäfte einführt. Ein von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hält das für rechtlich machbar.
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Die Duisburger Stadtverwaltung sieht das anders. „Von Seiten der Stadtentwicklung fehlen hierfür die planungsrechtlichen Instrumente“, sagt Stadtsprecher Christoph Witte. Denn all die von vielen wiederholt kritisierten Geschäfte fallen in unterschiedliche planungsrechtliche Nutzungskategorien: Dönerläden zählen zu den Schank- und Speisewirtschaften, Barbershops und Nagelstudios zu den Gewerbebetrieben, Handyshops zu den sogenannten „zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben“.
Stadt Duisburg: Darum kommt keine Obergrenze für Nagelstudios und Co.
Die Stadt argumentiert, sie könne „nur die Nutzungskategorien steuern, nicht die Ausprägung und die Qualität dieser Nutzungen“. Heißt: Würde die Stadt weitere Dönerläden in der Innenstadt verbieten, könnte dort auch kein Sternekoch mehr ein Restaurant eröffnen.
Würde Duisburg diese Nutzungskategorien ausschließen, „wären alle anderen Ausprägungen dieser Nutzungsformen unzulässig“ – also jegliche Form von Gastronomie, Friseure, sogar der Verkauf zum Beispiel von Handys in Elektronikmärkten, wie er mit Saturn im Forum ansässig ist. „Diese gehören aber zum gewünschten Angebot in der Innenstadt und den Nebenzentren.“
„Diese Nutzungen sind Bestandteil einer vielfältigen Innenstadt.“
„Noch ein Dönerladen“, „bestimmt wieder ein Friseur oder ein Nagelstudio“ – so lesen sich die Standardkommentare, mit denen Nutzer im Internet massenhaft reagieren auf Neueröffnungen oder Leerstände. Die Verwaltung betrachtet diese Dönerisierung der Innenstadt weit weniger kritisch: „Grundsätzlich sind diese Nutzungen Bestandteil einer vielfältigen Innenstadt“, sagt Witte.
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In Heilbronn sieht man das anders. „Unser Gutachten zeigt, dass es zahlreiche rechtliche Mittel gibt, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern“, sagt Thomas Kessler von PwC. Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und Festlegungen für Teilräume der Stadt könnten Kommunen konkrete Schritte unternehmen.
Und das nicht nur in Heilbronn, sondern überall. Erste Städte ziehen schon nach: Auch die CDU in Wesel hat einen Antrag für eine Obergrenze in Bezug auf Dönerläden und Co. gestellt.