Duisburg. Einem 21-Jährigen droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Ein Zehnjähriger und seine Cousine waren sehr schwer verletzt worden.
Sie waren wohl Zufallsopfer: Ein neunjähriges Mädchen und ein zehnjähriger Junge. Die beiden Kinder waren Ende Februar auf der Dahlstraße in Marxloh mit einem Messer mit einer fast 20 Zentimeter langen Klinge und einem ein Kilogramm schweren Hammer mehrfach heftig attackiert und schwerstverletzt worden. Dem mutmaßlichen Täter wird ab dem 14. August der Prozess gemacht. Ihm droht keine Haftstrafe, sondern die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Es ist ein sogenanntes Sicherungsverfahren, das dann am Duisburger Landgericht startet.
Versuchten Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen in zwei Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem 21-Jährigen wegen der Attacke auf die Kinder vor, sie waren Cousin und Cousine. Es geht noch um weitere Taten. Schon Anfang Januar 2024 soll der Deutsche mit bulgarischem Migrationshintergrund auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Discord in zwei Fällen einen Mord für den September dieses Jahres angekündigt haben. Außerdem soll er seine Mutter, mit der er in einer gemeinsamen Wohnung lebte, verletzt haben. Ebenfalls im Januar dieses Jahres soll er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, so dass sich ihre Schneidezähne lockerten. Zwei Wochen darauf soll er ihr dann in den Rücken getreten haben.
Cousin und Cousine werden durch Notoperationen gerettet
Die beiden Kinder soll er am 28. Februar auf offener Straße abgepasst und angegriffen haben. Das Tatgeschehen spielte sich innerhalb kürzester Zeit ab. Um 11.59 Uhr erfolgte der Angriff. Wenige Minuten später wurde der Angreifer festgenommen. Sein in der Nähe lebender Vater, zu dem der 21-Jährige geflohen war, hatte ihn bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Der Verdächtige leistete nach Behördenangaben keinen Widerstand. Vermutlich hatten Zeugen zuvor Schlimmeres verhindert: Sie hatten den Angreifer mit einer Taschenlampe beworfen und den 21-Jährigen von den Kindern weggezogen. Die Leben des Jungen und des Mädchens mussten später durch Notoperationen gerettet werden. Die Kinder hatten sich nach der Attacke noch in eine Grundschule in der Nähe schleppen können. Sie waren am Kopf, am Oberkörper und an den Händen verletzt worden.
Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft leidet der 21-Jährige an einer hebephrenen Schizophrenie, weshalb er bei dem Angriff schuldunfähig gewesen sei. Unmittelbar nach der Tat und der Festnahme war er zunächst in Untersuchungshaft gekommen, aber schon knapp zwei Wochen danach in die Forensik verlegt worden.
Die Mordkommission „TikTok“ der Polizei Duisburg ermittelt
Inzwischen ist auch klar, warum die Polizei damals die Mordkommission „TikTok“ nannte. Auf dieser Plattform soll der 21-Jährige kurz vor der Attacke mit einer Frau aus den Niederlanden gechattet haben. Nie sei er zu einer Tat wie dieser in der Lage, soll die Frau ihm gesagt haben. Das habe der Mann nicht auf sich sitzen lassen wollen, heißt es in der Antragsschrift. Möglicherweise habe er der Frau mit der Tat imponieren wollen.
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Vermutlich wird am ersten Sitzungstag, der um 13 Uhr vor der Sechsten Großen Strafkammer startet, nur die Antragsschrift verlesen. Danach sind noch mindestens elf weitere Fortsetzungstermine angesetzt. Eine Entscheidung der Kammer würde demnach frühestens Ende November fallen.