Duisburg/Straubing. Sind Informationen zum späteren Duisburger Messerangreifer schnell genug übermittelt worden? Für Streit sorgt jetzt ein kleiner Eil-Hinweis.
Nach der Vorstellung eines Berichts des nordrhein-westfälischen Justizministeriums zu den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Duisburg hat die Staatsanwaltschaft Regensburg betont, die Akten zu dem Verdächtigen mit einem Eil-Hinweis versehen zu haben. Die Akten zu dem Verdächtigen seien Wochen vor der Tat mit dem Hinweis „EILT SEHR“ rechts oben auf der Abgabeverfügung aus Bayern nach Duisburg weitergeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag mit. Im Bericht des Düsseldorfer Justizministeriums hieß es am Mittwoch, das „Deckblatt zur Übersendung“ habe keine besondere Eilbedürftigkeit erkennen lassen.
Zudem sei das Datum, an dem Ermittlungsakten in dem Fall von der Polizei in Straubing an die Straubinger Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Regensburg gegangen seien, im Bericht falsch angegeben, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Im Bericht war vom 19. Januar die Rede, die polizeilichen Ermittlungen seien aber erst am 29. Januar abgeschlossen worden. Die Akten seien erst am 5. Februar bei der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft gelandet. Die Polizei in Niederbayern hatte demnach ermittelt, weil der Verdächtige Wochen vor dem Angriff auf zwei Grundschulkinder in Duisburg in einem Chat „Mordpläne“ für September 2024 angekündigt haben soll.
Messerangriff auf zwei Kinder in Duisburg: Durchsuchungsbeschluss nicht mehr umgesetzt
Dem Bericht zufolge hatte ein Zeuge das den Ermittlern gemeldet, die den Verdächtigen später als Absender der Nachricht ausfindig machten und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergaben. Gegen den 21 Jahre alten Deutsch-Bulgaren sei vor dem Angriff sogar noch ein Durchsuchungsbeschluss erlassen worden, der aber nicht mehr rechtzeitig umgesetzt wurde.
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In Nordrhein-Westfalen läuft nun eine dienstaufsichtsrechtliche Prüfung, ob Ermittler und Behörden richtig und rechtzeitig gehandelt haben. Ob auch das Vorgehen der bayerischen Ermittler geprüft wird, blieb am Donnerstag auf Nachfrage beim Innenministerium in München zunächst weiter unklar.
21-jähriger Angreifer verhaftet: Haftbefehl inzwischen umgewandelt
Nach dem Messerangriff auf ein neun Jahre altes Mädchen und einen zehn Jahre alten Jungen in Duisburg war gegen den mutmaßlichen Angreifer zunächst Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Es seien zwei Messer und ein Hammer als mögliche Tatwaffen sichergestellt worden.
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Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen sei inzwischen aber in einen sogenannten Unterbringungsbefehl umgewandelt worden. Seit Dienstag befinde sich der Verdächtige in einer Psychiatrie, weil sich im Laufe der Ermittlungen Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergeben hätten, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. (dpa)