Düsseldorf/Duisburg. Vor zwei Jahren war ein riesiges Hawala-Netzwerk aufgeflogen. Ein Duisburger Juwelier und vier weitere Angeklagte sind jetzt verurteilt worden.
Der führende Kopf eines illegalen Hawala-Banking-Systems ist zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach den 52-jährigen Juwelier aus Duisburg am Dienstag wegen unerlaubter Zahlungsdienste, unerlaubten Waffenbesitzes und als Mitglied einer kriminellen Vereinigung schuldig.
Ein 53-jähriger Komplize muss dem Urteil zufolge für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Drei weitere Angeklagte kamen als Helfer mit Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und acht sowie einem Jahr und zehn Monaten davon. Auch sie wurden als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verurteilt.
Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 174 Millionen Euro als Tatertrag an. Damit ging das Gericht über die Absicht der Staatsanwaltschaft hinaus, die die Einziehung von rund 20 Millionen Euro Provision beantragt hatte.
Dreistelliger Millionenbetrag am Finanzamt vorbei geschleust
Die Männer hatten gestanden, innerhalb von zwei Jahren von Duisburg aus einen dreistelligen Millionenbetrag an Banken und dem Fiskus vorbei illegal in die Türkei geschleust zu haben. Das Netzwerk war Mitte November 2019 aufgeflogen. „Alle in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe sind zutreffend“, hatte der Juwelier gestanden. „Ich habe zwar gewusst, dass das Hawala-Banking in Deutschland strafbar ist, aber nie an organisierte Kriminalität gedacht.“ Der Staatsanwalt hatte bis zu fünf Jahre Haft gefordert. Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.
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Das Hawala-System ist in muslimischen Ländern als alternatives Überweisungssystem weit verbreitet. Mit dem System können Kunden gegen Provision außerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens Geld überweisen. Das System beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen der Beteiligten. So kann Geld in Deutschland eingezahlt und in der Türkei abgehoben werden - ohne dass ein tatsächlicher Geldtransfer erfolgt. Stattdessen werden zwei Geldtöpfe miteinander verrechnet.
Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte waren bereits mit Geldstrafen von 10.000 und 18.000 Euro beendet worden. (dpa)