Düsseldorf/Duisburg.. Hauptangeklagten im Hawala-Prozess in Düsseldorf droht eine lange Haftstrafe. Als Kopf und Rädelsführer gilt ein Juwelier aus Duisburg-Marxloh.

Im Prozess um das illegale sogenannte Hawala-Banking hat der Staatsanwalt bis zu fünf Jahre Haft für die beiden Hauptangeklagten gefordert. Er wirft den Angeklagten Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Verstöße gegen das Zahlungsdienstleistungsgesetz vor. Bei den beiden Hauptangeklagten kommt noch illegaler Waffenbesitz dazu.

Strafmildernd müssten die frühen, umfassenden Geständnisse der Angeklagten gewertet werden. Die Bande soll über 210 Millionen Euro an Banken und Fiskus vorbei illegal in die Türkei geschleust haben.

Bewährungsstrafen sollen für Helfer angemessen sein

Im Fall der drei als Helfer angeklagten Bandenmitglieder hält der Staatsanwalt „auch wegen der langen Verfahrensdauer“ jeweils zweijährige Bewährungsstrafen für angemessen. Einer der beiden Hauptangeklagten soll für drei Jahre und zwei Monate, der 52-jährige mutmaßliche Kopf der Bande für fünf Jahre in Haft.

Das Netzwerk war Mitte November 2019 aufgeflogen. Als Kopf und Rädelsführer gilt ein Juwelier aus Duisburg-Marxloh. „Alle in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe sind zutreffend“, hatte dieser gestanden. „Ich habe zwar gewusst, dass das Hawala-Banking in Deutschland strafbar ist, aber nie an organisierte Kriminalität gedacht.“

Verfahren gegen zwei Angeklagte mit Geldstrafen beendet

Sein Verteidiger regte eine Haftstrafe von unter drei Jahren an. Das Hawala-System sei in muslimischen Ländern als alternatives Überweisungssystem weit verbreitet. Die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte waren bereits mit Geldstrafen von 10.000 und 18.000 Euro beendet worden. Das Urteil ist für den 23. November geplant.

Mit dem Hawala-System können Kunden gegen Provision außerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens Geld überweisen. Das System beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen der Beteiligten. So kann Geld in Deutschland eingezahlt und in der Türkei abgehoben werden - ohne das ein tatsächlicher Geldtransfer erfolgt. (dpa)