Duisburg. Ein Vater und seine Tochter sollen den Duisburger Kita-Verein „Zaubersterne“ um 376.000 Euro betrogen haben. Nun sagten die Angeklagten aus.
2015 wandte sich der Verein „Zaubersterne“ an die Öffentlichkeit. Um den Image-Schaden in Grenzen zu halten, waren die Verantwortlichen der Meinung, man solle nicht damit hinter dem Berg halten, dass gegen Mitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wurde. Bereits mehrfach versuchte das Duisburger Amtsgericht, den Fall strafrechtlich zum Abschluss zu bringen. Nun stehen ein 76-jähriger Mann aus Krefeld und seine Tochter, eine 41 Jahre alte Duisburgerin, erneut vor dem Schöffengericht.
Dem Rentner wirft die Anklage Untreue in 203 Fällen vor. Zwischen 2010 und 2014 soll der damalige Buchhalter des Vereins rund 376.000 Euro veruntreut haben, indem er sich und anderen Familienmitgliedern unberechtigte Lohn- und Honorarzahlungen überwies. In zahlreichen Fällen soll der Mann mit der Bankkarte des Vereins Bargeld abgehoben und private Einkäufe bezahlt haben. Darunter Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Pflegeprodukte und Katzenfutter. Auch größere Rechnungen, wie die Anmietung eines Getränkewagens samt Inhalt für die Trauung der Mitangeklagten, soll er aus dem Vereinsvermögen bedient haben.
Duisburgerin gesteht vor Gericht Fehlverhalten
Der damaligen Verwaltungsangestellten der „Zaubersterne“, wird Beihilfe in 46 Fällen vorgeworfen. Bereitwillig soll sie ihr Konto zur Verfügung gestellt haben, damit ihr Vater für sie und andere Geld überweisen konnte. Bei rund 41.000 Euro soll sie die Empfängerin gewesen sein.
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Beide Angeklagte räumten einen Teil der Vorwürfe zu Beginn des Prozesses ein. „Zu den Anschuldigungen ist es nach einem Familienstreit gekommen“, so die Darstellung der 41-Jährigen. Man habe sich mit ihrer Schwester zerstritten, die Gründerin und treibende Kraft der „Zaubersterne“ gewesen sei. Um den Verein, der zur gemeinnützigen GmbH wurde und mittlerweile rund ein Dutzend Kitas betreibt, ist nach den Worten der 41-Jährigen schnell ein ganzes Netz weiterer Institutionen, Firmen und Vereine entstanden. Die Abgrenzung sei schon vor einem Jahrzehnt nicht besonders ernst genommen worden.
Verfahren begann bereits im Mai 2020
Für einen erheblichen Teil der in der Anklage aufgelisteten Beträge habe sie tatsächlich Leistungen erbracht, beteuert die 41-Jährige, zum Beispiel als Übungsleiterin. Aber sie gab auch zu, unberechtigte Zahlungen wie nie zurück gezahlte Vorschüsse und Übungsleiterpauschalen erhalten zu haben. „Ich weiß, dass das falsch war.“ Aber man habe da Übung gehabt. „Schon zuvor war eine Übungsleiterpauschale von 2400 Euro, die an meinen Mann gezahlt wurde, obwohl der dort nie etwas tat, zur Hälfte mit meiner Schwester geteilt worden.“ Der Vorsitzende runzelte die Stirn: „Hat sich denn ihre ganze Familie an dem Verein bereichert?“ „Und nicht nur die“, entfuhr es dem Verteidiger. „So viel wie da geleitet wurde kann man gar nicht üben.“
Das Verfahren hatte zuletzt im Mai 2020 begonnen, war aber vertagt worden, weil zunächst noch die vollständigen Finanzunterlagen des Vereins herangezogen und ausgewertet werden mussten. Das Verfahren gegen die Ehefrau des 76-Jährigen war ohne Auflagen, das gegen den Ehemann der 41-Jährigen gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Für die Neuauflage des Verfahrens gegen die beiden übrigen Angeklagten sind nun bis Mitte November noch fünf weitere Sitzungstage vorgesehen. Zivilrechtlich war der 76-Jährige bereits 2016 zur Rückzahlung von 310.000 Euro verurteilt worden.