Duisburg. Nach einem Corona-Fall bei Eltern versuchte eine Kita in Duisburg über Tage vergeblich, das Gesundheitsamt zu erreichen. Das sagt die Stadt dazu.
Wenn Eltern mitteilen, dass sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden und das eigene Kind möglicherweise angesteckt haben, schrillen bei einer Kindergartenleiterin sofort die Alarmglocken. So war es auch bei Lisa-Marie Lietz, der Leiterin der evangelischen Kindertagesstätte „Kinder unter dem Regenbogen“ in Duisburg-Ungelsheim.
Es geht nicht nur darum, rasch Erzieher und Kinder mit möglichem Kontakt zu testen, sondern auch bei Notwendigkeit in Quarantäne zu schicken. Sofort macht Lisa-Marie Lietz am Freitag, den 13. November, eine Meldung des Falls an das Gesundheitsamt. So sei es von der Stadt gefordert. „Wir haben E-Mail-Adressen und Telefonnummern, an die sich Kitas wenden können“, erklärt Lietz.
Niemand geht ans Telefon: Kita in Duisburg erreicht Gesundheitsamt nicht
Doch statt letzte Zweifel über den Umgang mit der Situation im Gespräch aus dem Weg zu räumen, fühlt sich die Kita-Leitung mit der Verantwortung über 46 Kinder von der Gesundheitsbehörde alleingelassen. Über Tage hinweg gibt es keine Rückmeldung. „Am Telefon gab es ein Freizeichen, aber keiner ging ran.“ Auch auf E-Mails wird nicht reagiert.
Erst am vergangenen Mittwoch und somit nach fünf Tagen meldet sich das Gesundheitsamt per E-Mail bei der Erzieherin – zu diesem Zeitpunkt lag die Anfrage dieser Zeitung schon bei der Stadtverwaltung. Das betroffene Kind sei negativ getestet worden, so die Rückmeldung an die Kita.
„Zeitnahe Kontaktnachverfolgung trotz aller Bemühungen nicht immer möglich“
Das Amt für Kommunikation erklärt gegenüber dieser Redaktion: „Bei dem derzeitigen Infektionsgeschehen in Duisburg ist eine absolut zeitnahe Kontaktnachverfolgung trotz aller Bemühungen nicht immer möglich. Daher kann in Einzelfällen auch die Erreichbarkeit des Teams nicht immer sichergestellt werden, was wir sehr bedauern.“
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Dabei hätte, so Lietz, die Gesundheitsbehörde rund um die Uhr, ohne Pause und selbst am Wochenende die Möglichkeit, sich bei der Kita-Leitung zu melden. Denn: „Die Stadt erwartet, dass wir Diensthandys haben. Wir sollen 24 Stunden für das Gesundheitsamt erreichbar sein“, sagt sie über das ungleiche Verhältnis der Verfügbarkeit.
Noch bis zu drei freiwillige Corona-Tests für Erzieher bis Ende des Jahres
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass „allen
Einrichtungen sowie den Eltern von Kita-Kindern
umfangreiche Infos zum Thema Corona und Quarantäne zu Verfügung gestellt“ wurden. Dort heißt es etwa, dass bei Meldungen einer positiv getesteten Person das Gesundheitsamt alle direkten Kontaktpersonen eruiert. Dafür gibt es bei der Duisburger Behörde im Bereich Kitas und Schulen ein eigenes Team.
Die Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen in Duisburg haben laut Auskunft der Stadt noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, sich
dreimal freiwillig testen
zu lassen. Zudem werden Erzieher und Erzieherinnen natürlich anlassbezogen getestet. „Wann eine Quarantäne ausgesprochen wird, ist den RKI-Richtlinien entsprechend abhängig von der Kontaktdichte des betroffenen Kindes.“
Auch ohne weitere Rücksprache mit dem Gesundheitsamt hat Lietz umsichtig reagiert. Als Vorsichtsmaßnahme wurden umgehend alle acht Erzieher auf das Coronavirus getestet. Zu groß ist die Sorge vor möglichen Infektionsketten. „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir mit 60 bis 100 Haushalten in Kontakt kommen.“
Wann Kitas nach einem Corona-Fall komplett geschlossen werden
- Das Gesundheitsamt ordnet für gewisse Personen Quarantäne an, schließt aber keine Einrichtungen, teilt die Stadt mit. „Sollte der Einzelfall derart sein, dass aufgrund von Quarantäneaussprachen Personalmangel vorliegt oder alle Kinder einer Kita von der Quarantäneanordnung betroffen sind, ist es die Entscheidung des Kita-Trägers, die Einrichtung für einen gewissen Zeitraum zu schließen“, so ein Sprecher des Amtes für Kommunikation.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt folgende Quarantänezeiten:
Für infizierte Personen gilt derzeit die Regelquarantäne von zehn Tagen
(Primärfall) und für Kontaktpersonen ersten Grades im Haushalt des Infizierten (Primärfall) 14 Tage ab Symptombeginn/Abstrichdatum des Primärfalles. Für Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes des Infizierten gilt die Quarantänezeit von 14 Tagen ab dem letzten Kontakttag.