Duisburg. Die Stadt Duisburg und die Polizei kontrollieren, ob Quarantänemaßnahmen eingehalten werden. Bei Verstößen drohen vierstellige Bußgelder.
Der Städtische Außendienst (SAD) und die Polizei kontrollieren seit Anfang November die Einhaltung von angeordneten Quarantänemaßnahmen. 22 Verstöße gegen Quarantäneauflagen stellten die Ordnungsbehörde dabei in der ersten Kontrollwoche fest und leiteten Bußgeldverfahren ein. Es drohen empfindliche Geldstrafen.
Verstößt ein Covid-19-Infizierter gegen die angeordnete Isolation, muss er laut Coronaschutzverordnung mit einer Strafe von 2000 Euro rechnen. Verstöße von Kontaktpersonen, die unter Quarantäne stehen, werden mit einem Bußgeld von 1000 Euro geahndet.
Duisburg: Diese Quarantäneregeln gelten nach einem positiven Coronatest
Zu den Quarantäneregeln: Schon bevor sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden, müssen sich Duisburger umgehend nach Erhalt eines positiven Coronatests in häusliche Quarantäne begeben. Für Infizierte dauert die Isolation zehn Tage ab dem Tag, an dem die Menschen sich haben testen lassen.
Wenn Sie am neunten und zehnten Tag ununterbrochen keine Beschwerden mehr gehabt haben, dürfen sie das Haus am nächsten Tag wieder verlassen. Ansonsten kommuniziert das Gesundheitsamt individuell eine eventuelle Verlängerung.
Personen, die mit dem positiv Getesteten in einem Haushalt zusammen leben oder nahen Kontakt zu ihm hatten, müssen insgesamt für 14 Tage in Quarantäne, gerechnet ab dem Datum des Tests.