Duisburg. In der Innengastronomie gilt weiter die 3G-Regel. Immer wieder wird an der Einhaltung Kritik laut. So streng kontrolliert die Gastro in Duisburg.
Kneipen, Bars und Restaurants haben eine schwere Zeit hinter sich. Immer wieder mussten sie in den zurückliegenden eineinhalb Jahren die Türen schließen. Die Corona-Pandemie brachte für die Gastronomen finanzielle Tiefschläge und Planungsstress mit sich. Einige Lokale, so wie das bekannte Wong King an der Regattabahn, überstanden die Krise nicht. Nun herrscht an vielen Orten seit einigen Monaten so etwas wie Normalbetrieb – unter Auflagen. Eine wichtige Regel: Für den Besuch in Innenbereichen müssen Gäste geimpft, getestet oder genesen sein. Bundesweit wurde immer wieder gefragt, wie streng die 3G-Regel kontrolliert wird. In Duisburg ergeben Stichproben ein eindeutiges Bild.
Dienstagabend an der Regattabahn: Im mediterranen Restaurant „Die Insel“, dem Nachfolger des China-Restaurants Wong Kind, herrscht reger Betrieb. Die Gäste warten geduldig auf Tapas und Meze, während sie den Ausblick auf das Wasser genießen. Rund zehn Tische sind belegt, die meisten davon befinden sich direkt an den Fenstern. Obwohl das Lokal gut besucht ist, fühlt es sich im großen Gastraum nicht überfüllt an.
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Direkt am Eingang des Restaurants werden die 3G-Nachweise kontrolliert; im Anschluss daran bringt das Servicepersonal die Gäste zum Tisch. Dort dürfen dann auch die Masken abgelegt werden. Der Service trägt die Mund-Nasen-Bedeckungen hingegen durchgängig, auch wenn die Masken im Eifer des Gefechts ab und zu unter die Nase rutschen.
Impfnachweise werden in Duisburger Restaurant am Eingang kontrolliert
Ein ähnliches Bild zeigt sich im italienischen Restaurant „Monte Palma“ in Neudorf. Auch kontrolliert ein Mitarbeiter die Nachweise direkt im Eingangsbereich. Erst dann geleitet er die Gäste zu ihrem Platz. werden.
Ein Unterschied zur „Insel“: Der Gastraum des „Monte Palma“ ist recht klein und verwinkelt. Am Tag unseres Besuches sind fast alle Tische in dem gemütlichen Lokal belegt. Als Restaurant mit eher kleinem Gastraum profitiert das „Monte Palma“ insbesondere von der Aufhebung der Abstandsregel: Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung muss zwischen den einzelnen Tischen nicht länger eine Distanz von 1,50 Meter bestehen. Da auch bauliche Abtrennungen zwischen den Sitzplätzen nicht mehr vorgeschrieben sind, ist im Innenbereich künftig wieder die volle Auslastung möglich.
Obwohl es am Abend unseres Besuches recht kühl ist, wird im „Monte Palma“ auch die kleine Außenterrasse genutzt. Restaurantinhaber berichten, dass viele Gäste mittlerweile auch in der kälteren Jahreszeit bevorzugt draußen sitzen – mit Blick auf die deutlich verringerte Ansteckungsgefahr im Freien scheint das eine nachvollziehbare Entwicklung zu sein.
So wird 3G in einer Weinbar kontrolliert
Eine weitere Probe führt in die Weinbar „Acht und Zehn“ im Innenhafen: Hier werden neben alkoholischen Getränken auch allerlei Häppchen serviert. Schon an der Tür des Lokals weist ein Schild auf die Maskenpflicht im Inneren hin. Auch ein Desinfektionsspender ist im Eingangsbereich zu finden.
Die Kontrolle der 3G-Nachweise erfolgt im „Acht und Zehn“ am Tisch. Am Sonntagmittag ist das Lokal eher spärlich besucht; die wenigen Gäste verteilen sich auf den Innenbereich und die großflächige Terrasse. In Bezug auf Hygienemaßnahmen gibt es in der Weinbar nichts zu beanstanden: Alle Mitarbeiter tragen ihre Masken vorbildlich; auch auf Abstände zwischen den Tischen wird geachtet.
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Was auch beim Besuch in weiteren Kneipen, Bars und Restaurants im Stadtgebiet auffällt: Impf-, Genesen- oder Testnachweise werden stets kurz nach dem Betreten des Lokals überprüft. Allerdings: Einen Personalausweis muss man nur in wenigen Betrieben vorzeigen, zum Beispiel in der Kneipe „Pille Palle“ im Süden. Die Verordnung sagt jedoch: Ohne Ausweis sind Impf- und Testbescheinigungen streng genommen nicht gültig.
Fälle, in denen Gäste versucht haben, mit gefälschten Test- oder Impfnachweisen in die Lokale zu kommen, sind den Wirten bislang nicht bekannt. Von solchen Versuchen berichteten Diskotheken-Betreiber in Duisburg in den vergangenen Wochen mehrfach.
>>Coronaschutzverordnung: 3G-Regel in Innenräumen Pflicht
- Die aktuelle Coronaschutzverordnung schreibt für die Gastronomie vor, dass Gäste in Innenräumen geimpft, getestet oder genesen sein müssen (3G-Regel). Die Wirte sind für die Überprüfung verantwortlich.
- In Außenbereichen gilt diese Regelung nicht mehr.
- Über die Hausordnung können Gastwirte auf Wunsch auch eine 2G-Regelung durchsetzen. Ein Besuch ist dann nur für Geimpfte und Genese möglich. In Duisburg setzt das der Steinbruch so um.