Dortmund.. Dortmunds Schauspiel-Direktor Kay Voges ist ins Visier der Rechnugsprüfer geraten. Er soll einen Auftrag über knapp 23.000 Euro nicht nur ohne Ausschreibung vergeben haben – sondern auch an seinen eigenen Bruder.

Anfang des Jahres machte sich Kay Voges, Direktor am Dortmunder Schauspiel, mit einem Satirefilm über den Paragraphen-Dschungel und den bürokratischen Aufwand bei Neuanschaffungen lustig. „Der Klöng ist kaputt“ hieß das Stück, das im Mittelbau und auf Sachbearbeiter-Ebene in der Verwaltung für großes Hallo und Zustimmung sorgte. Jetzt schlägt das Imperium zurück: Voges hat einer Firma aus Krefeld einen Auftrag zukommen lassen, in der sein Bruder als Geschäftsführer tätig ist - und hat damit gegen Vergabe-Richtlinien verstoßen.

Wind bekommen haben die städtischen Rechnungsprüfer erst durch einen gezielten Hinweis auf „mögliche Korruption“ aus dem Theater selbst - was der Sache zusätzliche Pikanterie verleiht. Vermutlich wollte Theaterdirektor Voges, als Kreativer und Künstler ein Gegner ausufernder Bürokratie, die Angelegenheit ohne große Formalien regeln, als er die Krefelder Firma „sputnic visual arts“ beauftragen ließ, Plakate, Flyer, Postkarten und Abendspielzettel fürs Dortmunder Schauspiel herzustellen. Auftragswert: 22 586,03 Euro. Das Problem ist nicht nur, dass Voges den Auftrag ohne vorheriges Wettbewerbsverfahren rausgehen ließ.

Noch schwerer wiegt, dass Voges seine Vorgesetzte Bettina Pesch, geschäftsführende Theaterdirektorin, darüber im Unklaren ließ, dass sein Bruder als Geschäftsführer von „sputnic visual arts“ tätig ist. Genau das reiben ihm die Prüfer in ihrem Bericht unter die Nase: Es handele sich um eine personelle Verflechtung, die Voges wegen möglicher Interessenkollision zwingend hätte offenlegen müssen - festgehalten und niedergeschrieben in Ziffer 5.3. der „Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Dortmund“ (AGA).

Voges hätte sich nicht am Vergabeverfahren beteiligen dürfen

Da Voges es aber vorzog zu schweigen, „hätte er nicht am Vergabeverfahren mitwirken dürfen“, kommentieren die Revisoren unter Hinweis auf die Regelungen der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, VGV, § 16.“

Zwar sprechen die Revisoren den Theatermacher ausdrücklich vom Verdacht der Korruption frei. („... hat sich nicht bestätigt.“). Aber einmal in Fahrt gekommen, fahndeten die Prüfer mit der Liebe eines Maikäferforschers nach weiteren Verstößen. Sie wurden fündig: Ins nächste Fettnäpfchen sprang Voges, als er seine Mitarbeiterin aus der Pressestelle beauftragte, den Auftrag an die Firma abzuwickeln.

Mitarbeiterin war nicht berechtigt, Rechnungen zu unterschreiben

Das funktionierte zwar völlig reibungslos per mail. Die Crux ist nur: Voges Helferin sei dazu gar nicht ermächtigt gewesen, so die Revisoren. Obendrein habe sie das „Vier-Augen-Prinzip“ missachtet, das fällig wird, wenn der Wert des Auftrags 1500 Euro übersteigt. Dass die Mitarbeiterin mit ihrer Unterschrift auch die Richtigkeit der Rechnungen bestätigte, werten die Prüfer auch als Verstoß.

Paradox: Hätte die Frau im Stadthaus gesessen und in der originären Verwaltung gearbeitet statt im Theater, wäre sie nach der GAKAV (Geschäftsanweisung über die kassenmäßige Abwicklung von Verwaltungsgeschäften) sehr wohl berechtigt gewesen, zu unterschreiben. Da die GAKAV aber fürs Theater nicht gilt, hätte sie erst die Ermächtigung ihrer Vorgesetzten einholen müssen, monieren die Prüfer. Vom Theater kommt kein Protest gegen den Bericht. Die geschäftsführende Direktorin Bettina Pesch räumt alles ein und verspricht Besserung. Sie will mit Voges reden. Der Klöng hat zurückgeschlagen.